Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zur Zeit nur eingeschränkt möglich / BA-Presseinfo Nr. 23
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Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und
den Kommunen betrieben werden, bundesweit zur Zeit nicht auf die
elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nur eingeschränkt
möglich. Die Auszahlung von bereits bewilligten Geldleistungen ist
davon nicht betroffen. Kunden müssen keine Unterlagen erneut
einreichen. Es sind keine Daten verloren gegangen. Der Zugriff ist
voraussichtlich erst am Freitag wieder möglich.
Der Ausfall der Datenbank geht auf einen Defekt an einer
Speicherkomponente zurück, der während regulärer Wartungsarbeiten
aufgetreten ist.
Jeden Tag wenden sich viele Menschen telefonisch oder persönlich
an die Jobcenter, um Auskünfte zu erhalten. Die Bundesagentur bittet
um Verständnis, dass bis Donnerstag diese Auskünfte nur sehr
eingeschränkt erteilt werden können. Es wird mit Hochdruck an der
Behebung der Probleme gearbeitet.
Die Arbeitsagenturen (SGBIII) und Familienkassen (Kindergeld) sind
nicht betroffen.
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Datum: 26.09.2018 - 10:13 Uhr
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