Betriebe und Lehrlinge müssen Anmeldefristen beachten
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Gesellenprüfungen 2018/2019
Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis spätestens 25.Oktober 2018 bei den Prüfungsausschüssen oder Innungen abzugeben sind.
Fragen zur Prüfung wie z.B. Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt, sind aber auch auf der Homepage der Kammer unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.
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Datum: 01.10.2018 - 09:05 Uhr
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Karlsruhe
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