Verlegerverbände begrüßen Entscheidung des Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für die digitale Presse
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und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die
heutige politische Einigung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen,
mit der eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf
digitale Presseangebote ermöglicht werden soll. Sobald der Entwurf in
alle Amtssprachen übersetzt und formal geprüft sein wird, kann der
noch nötige formale Beschluss erfolgen und die Richtlinienänderung in
Kraft treten. Danach steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre
jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersätze, in Deutschland 7 Prozent,
auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken.
"Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter
gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften", erklärte
ein Sprecher der beiden Verbände. "Nun ist die Bundesregierung
aufgefordert, die überfällige Entscheidung der EU umfassend und
schnell im deutschen Mehrwertsteuerrecht umzusetzen."
Die Neuregelung werde die vielfältigen digitalen Presseangebote
unterstützen und weitere Innovationen anregen, so der Sprecher.
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Datum: 02.10.2018 - 11:43 Uhr
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