NOZ: Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger skandalös

NOZ: Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger skandalös

ID: 1658804
(ots) - Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge
Hartz-IV-Empfänger skandalös

Präsidentin Bentele: Von sinkenden Zahlen nicht täuschen lassen

Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland hat davor gewarnt,
sich von der leicht sinkenden Zahl von Sanktionen gegen
Hartz-IV-Empfänger täuschen zu lassen. VdK-Präsidentin Verena Bentele
sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", weiterhin werde eine
beträchtliche Zahl der Leistungsbezieher von den Jobcentern
sanktioniert statt gefördert. Nach den Sanktionen bleibe vielen
Betroffenen oft noch nicht einmal ihr verfassungsrechtlich
garantiertes sozio-kulturelles Existenzminimum. "Und schon dieses ist
viel zu gering, um ein gutes und würdevolles Leben führen zu können",
so Bentele.

Geradezu ein Skandal sind nach den Worten der VdK-Präsidentin die
verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene: "Diese führen dazu,
dass sie den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und manchmal sogar
wohnungslos werden. Eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung
oder Arbeit ist dann nicht mehr möglich." Stattdessen müssten die
Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige
Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe ausgebaut und
dauerhaft finanziert werden.

Nach den geltenden Gesetzen können jungen Menschen bis 25 bereits
beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht,
die Regelleistungen zu 100 Prozent gestrichen werden. Kommt innerhalb
eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß hinzu, kann auch die Miete
gekürzt werden.

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten
sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren
rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, wie die
Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die


Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1
Prozent. Mit 77,4 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf
Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim
Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt.



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Datum: 10.10.2018 - 13:00 Uhr
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