Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern. Treppenhäuser müssen gut beleuchtet sein
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Bei einem Haus (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-haus) mit bis zu sechs Stöcken rät die Fördergemeinschaft „Gutes Licht“ dazu, das Licht im Treppenhaus so lange brennen zu lassen, wie der langsamste Mieter aus der obersten Etage bis zum Hauseingang braucht. Bewegungsmelder sind eine weitere Möglichkeit, für die Sicherheit der Bewohner Sorge zu tragen.
Im Allgemeinen hat es schwerwiegendere Folgen, die Treppe hinunterzufallen als beim Aufstieg zu stürzen. Aus diesem Grund müssen die Stufen von oben klar erkennbar sein. Zu diesem Zweck eignet sich die Montage breit strahlender Leuchten. Diese erhellen das Treppenhaus vom Stufenabsatz her und gewährleisten, dass sich die einzelnen Stufen durch kurze, weiche Schatten voneinander absetzen. Ein Sicherheitsrisiko stellen hingegen punktförmige Strahler dar. Diese bergen die Gefahr, dass irritierende Schlagschatten entstehen. Auch können die Mieter im Treppenhaus von den Strahlern geblendet werden.
Neben einer ausreichenden Allgemeinbeleuchtung im Treppenhaus bietet ein gezielt eingesetztes Zonenlicht zusätzlichen Schutz vor Unfällen. Hierfür kann der Vermieter Steplights mit Halogenlampen oder LEDs anbringen. Als besonders hilfreich zur Orientierung erweist sich die Platzierung seitlich neben den Stufen in geringer Höhe vom Boden.
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Datum: 25.02.2010 - 11:22 Uhr
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Freigabedatum: 25.02.2010
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