Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.

Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.

ID: 1659623

München, 11.10.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat das Landgericht München I die Grünewerte Wertzins 2 GmbH verurteilt, einem Anleger, der die Anlage „Wertzins Fest 2 – Tranche 2017“ erworben hat, den Nennbetrag zzgl. der noch ausstehenden Zinsen auszubezahlen.



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(firmenpresse) - Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger zeichnete im Oktober 2014 eine als „Wertzins Fest 2 – Tranche 2017“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH. Der Anlagebetrag sollte mit 5 % p. a. verzinst werden.

Während die Beklagte der Klagepartei für das Jahr 2014 noch die anteiligen Zinszahlungen und für die Jahre 2015 und 2016 die vereinbarten Zinszahlungen leistete, bezahlte die Grünewerte Wertzins 2 die Zinsen für 2017 nicht. Auch eine Rückzahlung des Anlagebetrages zum 31.12.2017 erfolgte nicht.

„Außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren berief sich die Gegenseite auf einen sogenannten qualifizierten Rangrücktritt“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die qualifizierte Nachrangklausel, insbesondere die vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre, nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden ist, da es sich um eine überraschende Klausel handelt, die unseren Mandanten darüber hinaus unangemessen benachteiligt.“

Das Landgericht München I hat nunmehr mit Urteil vom 05.10.2018 (noch nicht rechtskräftig) die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung des vollen Anlagebetrages und der für 2017 geschuldeten Zinsen verurteilt.

Bereits in den letzten Monaten konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Urteile zu Gunsten der Anleger erstreiten, die die Anlage „Wertzins Plus 1“ zum Gegenstand hatten. In diesem Zusammenhang hat zwischenzeitlich auch das OLG München in zwei Verfahren die Verurteilung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH bestätigt.

Das jüngste Urteil stützt die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass die Entscheidungen der Gerichte zu der Geldanlage „Wertzins Plus 1“ und zu der Geldanlage „Wertzins Fest 2“ auch auf andere Geldanlagen übertragbar sind, die die Grünewerte-Gruppe angeboten hat.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Klage eingereicht. Gegenstand der einzelnen Klagen sind nicht nur die Geldanlagen „Plus“ oder „Fest“, sondern auch andere Anlage wie „Klassik“.



Anleger, die sich von einer klauselmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen wird empfohlen, juristischen Rat von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 12.10.2018 - 10:58 Uhr
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Recht und Verbraucher


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