Nachbars Laub im eigenen Garten

Nachbars Laub im eigenen Garten

ID: 1661122

ARAG Experten wissen: Nachbarschaftsstreit hat im Herbst Hochkonjunktur!




(firmenpresse) - Die meisten Menschen erfreuen sich im Herbst an den golden gefärbten Blättern - solange diese noch an den Bäumen hängen. Die Begeisterung lässt aber schnell nach, wenn das Laub vom Boden zusammengekehrt und entsorgt werden muss. Richtig schlechte Laune kommt regelmäßig auf, wenn es sich nicht nur um das eigene Laub handelt, sondern auch um das des Nachbarn. Muss man sich auch um diese Blätter kümmern oder kann man den benachbarten Grundstückseigentümer für die Entsorgung heranziehen? Hat man eventuell sogar einen Anspruch auf Fällung des unliebsamen Baumbestandes? ARAG Experten geben Antworten.



Kein einheitliches Gesetz

Bevor jetzt vorschnell ein lautstarker Streit vom Zaun gebrochen wird, empfiehlt sich ein Blick auf die Rechtslage. Das so genannte Nachbarschaftsrecht ist nicht abschließend und kompakt in einem Gesetzestext mit bundesweiter Geltung geregelt. Es handelt sich vielmehr um eine durch eine Vielzahl von Urteilen sowie landes- und bundesrechtlichen Regelungen geprägte Rechtsmaterie.



Grenzabstände einhalten!

Das Problem des jährlich wiederkehrenden Laubfalls versuchte der (Landes-) Gesetzgeber im ersten Schritt u. a. dadurch zu lösen, dass er in den Nachbarschaftsgesetzen die Grenzabstände regelte. So muss in der Regel ein deutlicher Abstand zwischen Baum und Grundstücksgrenze bestehen, es sei denn, es handelt sich um einen "Grenzbaum". Insbesondere bei Herbststürmen werden die Grenzen vom herunterfallenden Laub aber nicht respektiert und landen zum Teil auf dem eigenen, zum Teil auf dem benachbarten Grundstück. In diesen Fällen gibt es keine Lösung, die sich unmittelbar aus dem Gesetz herauslesen lässt. Wenn aber die Grenzabstände eingehalten wurden, die Äste nicht beeinträchtigend herübergewachsen sind (Überhang) und auch kein extremer, die Grundstücksnutzung wesentlich beeinträchtigender Laubbefall vorliegt, wird man vor den Gerichten auch keinen Erfolg damit haben, das Entfernen bzw. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern zu verlangen. Dies gilt laut ARAG Experten insbesondere für die Fälle, in denen die strittigen Bäume von einer Baumschutzverordnung erfasst sind.





Nachbar muss Beeinträchtigungen meist hinnehmen

Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks "wesentlich" beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn das Zurückschneiden von Bäumen, die wegen ihrer Höhe den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, allerdings unter Umständen nicht mehr verlangen, wenn die dafür in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgesehene Ausschlussfrist abgelaufen ist (BGH, Az.: V ZR 102/03). Im Regelfall ist das herübergewehte Laub (auch Nadeln, Tannenzapfen, Samen, Blüten) also hinzunehmen. Und auch eine finanzielle Entschädigung für die alljährliche Beseitigung des Laubes werden Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn nur in seltenen Fällen erstreiten können. Grundsätzlich sieht § 906 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine solche Ausgleichszahlung - die sogenannte "Laubrente" - zwar vor, wenn eine wesentliche und ortsübliche Beeinträchtigung das Maß des Zumutbaren überschreitet. Doch hier legen die Gerichte einen strengen Maßstab an: So hat zum Beispiel das Amtsgericht (AG) München entschieden, dass es der klagenden Eigentümerin durchaus zumutbar sei, das Laub einer Linde vom Nachbargrundstück entsorgen und die Regenrinnen drei- bis viermal im Jahr reinigen zu müssen (Az.: 114 C 31118/12). Und auch das Landgericht Saarbrücken stellte klar, dass es im Hinblick auf die positive Funktion der Bäume im Naturhaushalt und ihre "Wohlfahrtswirkung" zumutbar ist, dass der Grundstückseigentümer Beeinträchtigungen durch Laubfall vom Nachbargrundstück hinnimmt. Als Konsequenz muss er also selbst das gefallene Laub beseitigen oder es auf seine Kosten beseitigen lassen (LG Saarbrücken, Az.: 11 S 363/86).



Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Die Arberlandklinik Viechtach vertraut auf Hitzler Ingenieure als Projektsteuerer Paris: Größtes urbanes BIM-Modell Weltweit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.10.2018 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1661122
Anzahl Zeichen: 4442

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 520 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachbars Laub im eigenen Garten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++ Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht a

Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist

Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt? Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der g


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Vetter startet Bau des neuen Produktionsstandorts in Saarlouis ...
Feierlicher Spatenstich markiert Beginn des ersten Bauabschnitts - Pharmadienstleister feiert Baubeginn mit Projektpartnern und Vertretern aus Land und Region - Produktionsgebäude mit 50.000 m2 Fläche bildet Auftakt der Bauarbeiten - Neuer Standort ist Teil der globalen Wachstums- und Inves

LEAK-MASTER ONE - Jede Verpackung zählt ...
Undichte Schutzgasverpackungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Qualitätsverluste, Reklamationen und Food Waste in der Lebensmittelindustrie. Mit dem LEAK MASTER?ONE stellt WITT Gasetechnik ein Inline Dichtheitsprüfsystem vor, das erstmals zwei bislang widersprüchliche Anforderungen verei

Die nächste Revolution in der Brenngassicherheit: 85-30 SMART ...
Die patentierte Neuheit kombiniert die bewährten WITT Sicherheitselemente mit integrierter Sensorik und Elektronik. Dadurch lassen sich sicherheitsrelevante Ereignisse wie Flammenrückschläge und Rückbrände erstmals in Echtzeit erfassen und kommunizieren. Anwender erhalten eine neue Transparenz

Gebäudemodernisierungsgesetz: Thüga für Freiheit mit Verbindlichkeit ...
Thüga-Chef Constantin H. Alsheimer begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss. Er warnt jedoch vor einseitigen Eingriffen und fordert fairen Wettbewerb. "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung mehr Wahlfreiheit im Wärmemarkt und weniger Detailvorgaben für den Heizung

Rankgitter und Gartenstecker für Garten, Balkon, Beet und Fassade | KNOBLOCH ...
Rankgitter und Gartenstecker bringen Ordnung und gestalterische Klarheit in den Außenbereich. Sie unterstützen das Wachstum von Pflanzen, gliedern Flächen und setzen gezielte visuelle Akzente. Dabei fügen sie sich unaufdringlich in bestehende Garten und Fassadenkonzepte ein und bleiben langfrist

IWG eröffnet neues Regus-Center in Memmingen, um der steigenden Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen gerecht zu werden ...
Memmingen/München, 13. Mai 2026 – Die International Workplace Group, die weltweit größte Plattform für Arbeitsräume mit Marken wie Spaces und Regus, eröffnet in Memmingen einen hochmodernen, flexiblen Workspace. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Trends zu flexibleren Arbeitsformen baut IWG

Warnung vor „abgespecktem“ Stahl: Wie Investoren bei Modulpavillons in die Falle tappen ...
Die Modulbauindustrie erlebt einen Aufschwung, doch dieses rasante Wachstum geht leider auch mit unlauteren Praktiken einher. Von verlockend niedrigen Preisen angelockt, lassen sich Bauherren immer häufiger auf drastische und gefährliche Einsparungen bei den Baumaterialien ein. Konkret geht es um

EcoVadis Medaille für nachhaltiges Unternehmensmanagement ...
Die KLEUSBERG Gruppe wurde mit der EcoVadis Gold-Medaille ausgezeichnet und gehört damit zu den besten 5% aller weltweit bewerteten Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. Die Auszeichnung bestätigt ein strukturiertes und wirksames Nachhaltigkeitsmanagement sowie die kontinuierliche Weiterentwicklu

Kollektiver Seitenschutz an der Dachkante: Sicherheit auf dem Dach ganzheitlich denken ...
Dabei greift es zu kurz, Dächer nur als passiven Teil der Gebäudehülle zu betrachten, denn tatsächlich werden sie vielerorts regelmäßig als Arbeitsbereich genutzt. In der Praxis sind sie häufig mit technischer Infrastruktur belegt, beispielsweise mit PV-Anlagen, Blitzschutz, Antennen, Lichtku

Unternehmensnachfolge bei Hausverwaltungen: Viele Inhaber beginnen zu spät ...
Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu den wichtigsten Entscheidungen für Inhaber von Hausverwaltungen. Dennoch wird das Thema im Alltag häufig aufgeschoben - mit spürbaren Folgen. "In der Praxis sehen wir immer wieder, dass sich viele Inhaber erst sehr spät mit ihrer Nachfolg


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z