P&R Gläubigerversammlung: Anleger können nur auf Rückzahlung hoffen - Anfechtung weiter offen

P&R Gläubigerversammlung: Anleger können nur auf Rückzahlung hoffen - Anfechtung weiter offen

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Bis 2021 könnten 560 Millionen Euro in schweizerischen P&R erwirtschaftet werden - Auszahlung frühestens 2020 möglich - Höhe der Abschlagszahlung ist derzeit unbekannt



(PresseBox) - Mehr als 2.500 Gläubiger besuchten die erste von insgesamt vier Gläubigerversammlungen (Berichtstermin) für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften. Dazu kamen in die Münchner Olympiahalle weitere 7.723 Anwälte, darunter auch Sascha Borowski von Buchalik Brömmekamp. Viel Neues konnte Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den geschädigten Anlegern nicht mitteilen, und bei der Höhe der Verluste blieb er sehr vage. Dennoch soll 2020 eine erste Abschlagszahlung an die Investoren erfolgen.

Laut Jaffé bestand die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits seit 2010. Schon damals reichten die Erlöse aus der Vermietung der Containerflotte nicht mehr aus, um die Mietansprüche der Anleger zu bedienen. Die fälligen Zahlungen an die Investoren wurden mit neu eingeworbenen Geldern finanziert. Das Schneeballsystem brach dann infolge der Insolvenz des Wettbewerbers Magellan in den Jahren 2016 und 2017 sowie der Prospektpflicht ein, da kaum Neukunden gewonnen werden konnten. Als die Liquidität im März 2018 aufgebraucht war, stellten die P&R Gesellschaften die Insolvenzanträge.

P&R hatte rund 3,5 Milliarden Euro eingesammelt und sollte rund 1,6 Mio. Container dafür kaufen. Vorhanden sind allerdings nur rund 630.000 Boxen. Die Münchner Staatsanwaltschaft, die P&R-Firmengründer Heinz R. im September wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft nehmen ließ, schätzt den Schaden auf 1,5 bis zwei Milliarden Euro. Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer will Jaffé durchsetzen. Er sieht jedoch keine nennenswerten Zuflüsse in die Insolvenzmasse.

Der Insolvenzverwalter versucht, die Vermietung der vorhandenen Container, die vom schweizerischen Zug aus an Reedereien und Leasingfirmen erfolgt, weiterzuführen. Die Boxen sollen erst nach und nach verkauft werden. Bis 2021 könnten damit 560 Millionen Euro erwirtschaftet werden, sofern die schweizerische P&R-Gesellschaft nicht selbst in die Insolvenz rutscht und die Vermietung und Verwertung ungestört weiterläuft.



Einen übereilten Verkauf der Container schließt Jaffé derzeit aus. ?Erste Abschlagszahlungen können jedoch erst erfolgen, wenn entsprechende Mittel generiert wurden und Rechtssicherheit auch über die festgestellten Forderungen hergestellt ist. Ziel ist es, möglichst zügig die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen?, so der Verwalter. Ein Großteil der Anleger ist mehr als 70 Jahre alt und er wisse um die berechtigten Erwartungen der Anleger auf Zahlungen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens. Erste Zahlung an die Gläubiger wären im Jahr 2020 möglich. Über die Höhe schwieg Jaffé, der wie auch der Gläubigerausschuss in der Gläubigerversammlung bestätigt wurde.

Brisant bleibt für die Anleger die Frage, ob der Insolvenzverwalter die gezahlten Mieten und Rückkaufszahlungen für Container im Rahmen der Anfechtung zurückfordert. Betroffen wären alle Zahlungen, die früher als vier Jahre vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Das Anfechtungsvolumen dürfte mehrere Milliarden Euro betragen. Die Gläubiger müssen zudem die Kosten für die Durchsetzung der Anfechtungsansprüche tragen. Hier könnten allein die damit beschäftigten Anwälte mehrere 100 Millionen Euro verschlingen. Auf der Gläubigerversammlung wollte sich Jaffé trotz intensiver Nachfragen zur Anfechtung nicht zu den Rückforderungen äußern. Wie in anderen Fällen bereiten die Verwalter die Ansprüche lieber von langer Hand vor. Jaffé kann sich dafür bis zur Verjährung im Jahr 2021 Zeit lassen.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und ist selbst auch gemeinsamer Vertreter.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.

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Datum: 18.10.2018 - 12:19 Uhr
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