DSGVO - Rechtsunsicherheit: Können Fehler in der Datenschutzerklärung auch von Mitbewerbern abgemahnt werden-
Die Datenschutzgrundverordnung bringt Bewegung in die deutsche Rechtsprechung. Es geht um das Verhältnis zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Können datenschutzrechtliche Verstöße nur nach den Vorschriften der DSGVO geahndet werden oder sind sie auch unlauter im Sinne des UWG?
Diese Frage ist von großer praktischer Bedeutung. Wenn datenschutzrechtliche Verstöße in den Anwendungsbereich des UWG fallen, dürfen auch Mitbewerber sich untereinander mit Abmahnungen überziehen. Dies könnte einen Ausbruch der befürchteten Abmahnwellen zur Folge haben.
Geht man hingegen davon aus, dass die DSGVO das UWG in diesem Bereich verdrängt, dann obliegt die Ahndung von Datenschutzverstößen vorrangig den Aufsichtsbehörden und qualifizierten Verbänden.
Das Landgericht Bonn (AZ: 12 O 85/18) hat sich positioniert und sieht in der DSGVO eine ausschließende und abschließende Regelung. Mitbewerber haben mit datenschutzrechtlichen Abmahnungen vor diesem Gericht also keinen Erfolg.
Fliegender Gerichtsstand
Das deutsche Recht lässt aber in einigen Fällen einen sog. fliegenden Gerichtsstand zu. Fehlerhafte Datenschutzerklärungen auf Webseiten können in ganz Deutschland online eingesehen werden und fallen damit in den Anwendungsbereich dieses Gerichtsstands. Ein Mitbewerber kann sich also ein Gericht aussuchen, das eine andere Position in dieser Frage einnimmt. Und nach Ansicht des Landgerichts Würzburg (Az.: 11 O 1741/18) sind fehlerhafte Datenschutzerklärungen auf einer Webseite auch wettbewerbswidrig/unlauter im Sinne des UWG und Abmahnungen durch Mitbewerber daher zulässig.
Abschließende Klärung
In Deutschland gibt es mit ca. 115 Landgerichten ein großes Potential für divergierende Entscheidungen. Eine endgültige Klärung dieser Streitfrage kann nur durch ein höchstrichterliches Urteil oder der Klarstellung durch den Gesetzgeber geschehen.
Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.
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Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.
Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.
Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.
Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.
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Datum: 19.10.2018 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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