Verkehrssicherheit: BGL begrüßt Fortschritte bei Abbiegeassistenzsystemen

Verkehrssicherheit: BGL begrüßt Fortschritte bei Abbiegeassistenzsystemen

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Förderprogramm des Bundes startet zum Jahreswechsel, zweiter Lkw-Hersteller bietet ab Werk radargestützten Abbiegeassistenten an



(PresseBox) - Auf seiner dieses Jahr in Berlin stattfindenden Mitgliederversammlung begrüßte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main ausdrücklich die neuesten Entwicklungen bei Abbiegeassistenzsystemen. Am 15.10.2018 wurden im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums die "Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung" veröffentlicht. Diese sind Grundlage der zum 01.01.2019 in Kraft tretenden Förderrichtlinie für Abbiegeassistenzsysteme.

Mit dieser Förderrichtlinie stellt der Bund 5 Mio. Euro für geplante 2.900 Förderfälle bereit. Durch die o.g. "Empfehlungen zu technischen Anforderungen" ist aus Sicht des BGL sichergestellt, dass nur hinreichend leistungsfähige Systeme verbaut werden. Denn momentan werden viele Systeme als angebliche Abbiegeassistenten angeboten, die bestenfalls Scheinlösungen darstellen, wie z.B. Einparkhilfen oder Spurwechselassistenten für die Autobahn. Besonders begrüßt der Verband in den Empfehlungen folgende Klarstellung: "Ein Kamera-Monitor-System (ohne abstrakte Information) ist kein Abbiegeassistenzsystem im Sinne dieser Empfehlungen."

Passive Kamera-Monitorsysteme ohne automatische akustische und/oder optische Warnfunktion haben den Nachteil, dass sie nur in exakt dem Moment helfen, in dem der Fahrer direkt auf diesen Monitor schaut. Inder konkreten Abbiegesituation muss er allerdings zusätzlich noch ein halbes Dutzend Rückspiegel, den Gegenverkehr, den Querverkehr, die Beschilderung, Ampeln und den Bereich vor seinem Fahrzeug im Blick haben, um auch dort Gefahrensituationen ausschließen zu können. Zudem ist sein eigenes Fahrzeug und sind die Verkehrsteilnehmer um ihn herum permanent in Bewegung. Überdies benötigen Kamera-Systeme ausreichende Lichtverhältnisse, d.h. bei Dämmerung oder gar Dunkelheit, Starkregen, Schneefall, Vereisung, Schattenwurf, Nebel oder Rauchentwicklung ist die Leistungsfähigkeit solcher Systeme beeinträchtigt.



Nachdrücklich begrüßt der BGL, dass seit der IAA-Nutzfahrzeuge Ende September 2018 endlich bei einem zweiten Lkw-Hersteller für Neufahrzeuge radargestützte Abbiegeassistenten ab Werk bestellt werden können.

Bis Abbiegeassistenzsysteme flächendeckend verbaut sind, werden aber noch viele Monate, wenn nicht Jahre. "So lange bleibt die sicherste Empfehlung, wenn wir als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, um Abbiegeunfälle zu vermeiden: Blickkontakt mit dem Lkw-Fahrer aufnehmen. Nur dann können wir sicher sein, dass er uns gesehen hat!" erläutert BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Jetzt bleibe nur noch abzuwarten, wann die ersten nachrüstbaren Abbiegeassistenzsysteme die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) erhalten, um dann die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen voranzutreiben - genau so, wie es der BGL in seinem 5-Stufen-Plan vom 22. Juni dieses Jahres angekündigt habe.

Anhänge zu dieser Meldung:

PM-3 - Abbiegeassistenten.pdf http://www.bgl-ev.de/images/downloads/media_3306_1.pdf

PM-3-Anlage - 5-Stufenplan des BGL gegen Lkw-Abbiegeunfälle.pdf http://www.bgl-ev.de/images/downloads/media_3306_2.pdf

 

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

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Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.



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Datum: 26.10.2018 - 10:16 Uhr
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