IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW
ID: 1664438
Eine Sonderregelung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M 2, M 3, N 2 und N 3. Diese für die Personen- bzw. Güterbeförderung ausgelegten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen nur auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen. Die Reifen auf den übrigen Achsen sind aufgrund höherer Naturkautschukanteile bereits für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Alle anderen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, auch bei einer LKW-Zulassung, müssen M+S-Reifen aufziehen.
In europäischen Nachbarländern gelten andere Regeln. In Belgien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. In Frankreich und Luxemburg besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können im französischen Gebirge Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.10.2018 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1664438
Anzahl Zeichen: 1288
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).