Zuteilungsanträge 4. Handelsperiode: Voraussetzungen konkretisieren sich!
Veranstaltung?der CO?-Betriebsbeauftragte? am 19.-20.11.2018 mit den aktuellen europäischen und nationalen Entwicklungen zur 4. Handelsperiode im Golden Tulip Berlin
Das vorläufige Programm und die Anmeldemöglichkeit finden Sie bei der Veranstaltung auf den Seiten der Akademie.
Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) beschlossen. Die Novelle dient der Umsetzung der geänderten Emissionshandels-Richtlinie (2003/87/EG) der Europäischen Union und ist damit die Grundlage für den EU-Emissionshandel in der 4. Handelsperiode. Die Europäische Kommission bereitet derzeit noch die einheitlichen Free Allocation Rules (FAR) vor, die die nationalen Zuteilungsverordnungen wie die Zuv2020 ablösen und als direkt anwendbare Verordnung erlassen werden.
Wichtige Änderungen neben der Aufhebung der nationalen Zuteilungsverordnungen und Anpassungen in Bezug auf den Luft- und Seeverkehr im Rahmen der TEHG-Novelle sind die unbegrenzte Gültigkeit der ausgegebenen Zertifikate und die mögliche Löschung von Zertifikaten im Fall von Stilllegung nationaler Stromerzeugungskapazitäten.
Free Allocation Rules (FAR)
Im Rahmen der Free Allocation Rules (FAR), die voraussichtlich Ende 2018 Inkrafttreten werden, wird sich wesentliches gegenüber der CIMs ändern. Die Zuteilung soll nicht mehr auf den kapazitätsbezogenen Zuteilungsberechnungen basieren, sondern auf den historischen Aktivitätsraten 2014-2018 für die erste und 2019-2023 für die zweite Hälfte der 4. Handesperiode. Die damit verbundene Definition der Benchmarks wird voraussichtlich noch einmal konkretisiert, sollte aber grundlegend in der Methodik bestehen bleiben.
Die Abgabefrist zum Versand der verifizierten Zuteilungsanträge endet voraussichtlich am 30.06.2019.
Neu und für die Anlagenbetreiber teilweise umfangreich wird das Monitoring der zuteilungsrelevanten Daten ab 2019. Für jede Anlage muss zum Zuteilungsantrag ein einmaliger ?Methodikbericht? als Basis für den stetigen ?Methodikplan? erstellt werden, auf dessen Grundlage die zukünftigen Daten überwacht werden. Der Methodikplan soll gemäß Annex VI (FAR) beinhalten:
eine Liste und Beschreibung aller Verbindungen an ETS und Non-ETS Anlagen inkl. Austausch von Wärme, Produkten, Abgasen und CO2
eine Zuordnung der Emissionen und Brennstoffenergie je Zuteilungselement
eine Aufteilung der messbaren Wärme nach Produktion und Fernwärmezwecken
eine Abgrenzung der einzelnen Unteranlagen inkl. Beschreibung der Ermittlung der einzelnen Produktionen, technischen Bestandteile, Eingangs- und Ausgangsstoffe
Neben weiteren Angaben und Prozesserläuterungen soll, wie bereits aus den Emissionsberichten bekannt, eine Methodik zum Umgang mit Datenlücken erstellt werden.
Der Methodikbericht muss nicht durch die DEHSt genehmigt werden, die Anwendung wird aber bei der Verifizierung der Zuteilungsanträge durch den Verifizierer mitgeprüft.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Herrn Maik Kadraba, Tel.: +49 30 2332021-64 oder Herrn Thilo Merz, Tel.: +49 30 2332021-66.
Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.
Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.
Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.
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Datum: 29.10.2018 - 15:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Berlin
Kategorie:
Energie & Umwelt
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