Versicherungsaufwendungen 2010
Den geplanten Belastungen der Versicherten stehen mit dem arbeitnehmerfreundlichen Bürgerentlastungsgesetz auch Entlastungen gegenüber. Die Neuregelung bewirkt, dass ab 01.01.2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden können. Bisher waren die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Nunmehr werden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht und gilt gleichermaßen für gesetzlich- wie für privat Versicherte. Beiträge, die dazu dienen, ein Absicherungsniveau oberhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen, werden folglich steuerlich nicht berücksichtigt. Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge, wie Beiträge zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind nur mehr dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind.
Die erhöhte Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen soll insbesondere Geringverdienern eine finanzielle Erleichterung bringen. Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet dies in der Regel ein höheres Nettoeinkommen.
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Datum: 26.02.2010 - 16:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sonja Fabijani
Stadt:
München
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.02.2010
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