Datenschutz-Profi per E-Learning
Wie Unternehmen ihre Angestellten sinnvoll sensibilisieren
Haben Sie nicht auch schon die Erfahrung gemacht, gewisse Formeln im Mathematikunterricht nie verstanden zu haben, diese dann aber im Job auf einmal gut beherrschen, weil Sie sich diese anhand von praktischen Beispielen auf einmal besser vorstellen konnten?
Studien beweisen: Lernen macht uns sogar glücklich. Es wirkt sich auf das Belohnungssystem in unserem Gehirn aus. Sogar Demenzerkrankungen kann man damit vorbeugen und auch ganz allgemein gilt, dass glücklichere Menschen gesündere Menschen sind, die länger leben. Sie sehen also: Die vielen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Dabei ist das Thema aktueller denn je.
Denn die Digitalisierung ermöglicht uns auch ganz neue Möglichkeiten des Lernens, die interaktiver, multimodaler und multimedialer als die veralteten Varianten sind. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte E-Learning. Der englische Begriff steht für elektronisch unterstütztes Lernen. Dazu werden als Hilfsmittel elektronische, aber auch digitale Medien eingesetzt.
Ein großer Vorteil des E-Learnings besteht in den guten Interaktionsmöglichkeiten. Die Benutzer werden dabei miteinbezogen, wodurch sie schneller lernen und Inhalte besser miteinander verknüpfen können. Dabei kann durch multimodale, also auf die verschiedenen Sinnesorgane ausgerichtete Lösungen, auch jeder Lerntyp angesprochen werden, z. B. der visuelle oder auditive Typ. Auch die Verwendung von multimedialen Konzepten, also die Aufnahme des Lernstoffes über unterschiedliche Medien, erleichtert das Einprägen der Inhalte.
Aus Unternehmenssicht ist E-Learning in vielerlei Hinsicht interessant, besonders im Bereich Personalentwicklung bietet es attraktive Optionen.
Zum einen gibt es derzeit einen Mangel an gut qualifizierten Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt gibt, zum anderen nehmen die Arbeitsaufgaben stetig an Anforderungen und Komplexität zu.
Auch gesetzliche und externe Anforderungen steigen, sowie im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Hier wurden Regeln verschärft, was bei Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu Verunsicherungen führte. Schließlich will man sich korrekt verhalten.
Die DS Consult + Compliance GmbH hat deshalb ein E-Learningportal zum Thema Datenschutz eingeführt, mit dem Kunden ihre Mitarbeiter ohne großen Aufwand schulen und für das Thema sensibilisieren können. Praktischerweise können die einzelnen Kurse direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Die Mitarbeiter der Kunden werden zusätzlich von den Datenschutzexperten der DS Consult + Compliance per Service Hotline betreut. Es gibt eine Anleitung für die Benutzung des Portals und ein extra für Fragen eingerichtetes Postfach. Ferner kann sich bei thematischen Fragen auch an den externen Datenschutzbeauftragten gewendet werden. Dadurch werden alle eventuellen Nachteile des E-Learnings aufgehoben, während die Vorteile weiterhin bestehen.
Im Akademieportal gibt es eine riesige Auswahl an vielfältigsten Themen rund um den Datenschutz. Anbei zur Veranschaulichung eine kurze, beispielhafte Auflistung einiger weniger Kurse:
?Werbung und Datenschutz- Werben, aber richtig?,
?Social Engineering-Smarte Attacken - Schlauer als die Datendiebe?
?DSGVO- Was ändert sich bei Datensicherheit??
?Administratoren und Datenschutz- Aufgaben und Lösungsansätze
?Bring Your Own Device (BYOD) & Bring Your Own App (BYOA)?
Das Kursprogramm ist individuell anpassbar. Allgemein wird den Kunden ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot offeriert. Gerne können diese auch mit eigenen Themen, wie z. B. unternehmensinternen, wiederkehrende Belehrungen, z. B. Brand- und Unfallschutzbelehrungen, auf die DS Consult + Compliance GmbH zukommen, welche dann ein eigens auf sie ausgerichtetes E-Learning erstellen kann.
Dennoch sollte beachtet werden, dass für eine gesetzeskonforme Regelung die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems unumgänglich ist, auch hierfür die die DS Consult + Compliance der passsende Ansprechpartner. Die Juristen und Datenschutzbeauftragten, die für das Unternehmen tätig sind, haben hierfür eigens den PUMA-Regelskreis entwickelt. PUMA, das steht für Planen, Umsetzen, Messen und Agieren.
Damit können Unternehmen sich im modernen und schnelllebigen Zeitalter der Digitalisierung datenschutztechnisch mit Rundumschutz absichern.
Eine dieser Zertfizierungsstellen ist, die im März 2017 gegründete, Aberfield GmbH.
Sie ist eine Zertifizierungs-, Prüfungs- und Auditierungsstelle für Normen, Standards, Managementsysteme und Personen. Ihr Geschäftsführer ist Herr Christian Paulus. Sie zertifiziert nach den oben beschriebenen international anerkannten Normen ISO/IEC 20000, ISO 9001 und ISO/IEC 27001 und hat sich neben Themen des allgemeinen Qualitätsmanagements auch besonders auf den Bereich der Informationstechnologie spezialisiert.
Ihre Mitarbeiter verfügen in diesem Fachgebiet über ein besonders tiefgreifendes Fachwissen und gewährleisten damit eine kompetente Betreuung. Das Team betreut vom Hauptsitz in Essen aus flächendeckend Kunden in ganz Deutschland sowie europaweit.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Eine dieser Zertfizierungsstellen ist, die im März 2017 gegründete, Aberfield GmbH.Sie ist eine Zertifizierungs-, Prüfungs- und Auditierungsstelle für Normen, Standards, Managementsysteme und Personen. Ihr Geschäftsführer ist Herr Christian Paulus. Sie zertifiziert nach den oben beschriebenen international anerkannten Normen ISO/IEC 20000, ISO 9001 und ISO/IEC 27001 und hat sich neben Themen des allgemeinen Qualitätsmanagements auch besonders auf den Bereich der Informationstechnologie spezialisiert.Ihre Mitarbeiter verfügen in diesem Fachgebiet über ein besonders tiefgreifendes Fachwissen und gewährleisten damit eine kompetente Betreuung. Das Team betreut vom Hauptsitz in Essen aus flächendeckend Kunden in ganz Deutschland sowie europaweit.
Datum: 02.11.2018 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1666451
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Oberursel
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
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Im Zeitalter der Digitalisierung bekommt vor allem der Datenschutz eine ganz neue Bedeutung. Um einheitliche Standards in der EU zu schaffen, wurde im Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeführt und auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst. Dies führt aufgru
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