Getränke-Industrie und Handel haben erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen am Markt etabliert (FOTO)
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(ots) -
Erfolgreiche Umsetzung der Verbände-Initiative - Transparente
Verbraucherinformation mit breiter Marktabdeckung
Im Sommer 2016 hatten Getränke-Industrie und Handel im
Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen
Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen
vorgestellt - nun ziehen die Trägerverbände eine positive Bilanz. Ob
Wasser, Bier oder Erfrischungsgetränke: Der Großteil der
teilnehmenden Unternehmen hat die freiwillige Kennzeichnung komplett
umgesetzt, die mehr Transparenz für die Verbraucher schafft.
Der Kern der Initiative: Die Verbraucherinnen und Verbraucher
finden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen
der teilnehmenden Unternehmen nunmehr die zusätzlichen Informationen
"Einweg", "Pfand" sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 EUR). Diese
ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG),
mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige
Einweg-Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden.
Die teilnehmenden Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden
eine förmliche Erklärung abgegeben haben, stehen laut einer
unabhängigen Studie* inzwischen für ca. 86 % des betreffenden
Marktvolumens. Der Großteil hatte die Kennzeichnung bereits Ende 2017
auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere
Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine
hohe Relevanz auszeichnet.
Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der
Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System
teilnehmenden Erstinverkehrbringern ausdrücklich eine entsprechende
Verbraucherinformation empfiehlt.
Die Initiative wird von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und
ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG), dem Bund
Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der Bundesvereinigung der
Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Brauer-Bund
e.V. (DBB), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) getragen.
Unabhängig von der erfolgreich etablierten freiwilligen
Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen treten ab
1. Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpackungsgesetzes
zur Kennzeichnung im Handel in Kraft. Diese sehen für bepfandete
Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen
eine verpflichtende Kennzeichnung "EINWEG" bzw. "MEHRWEG" in der
Verkaufsstelle vor.
*Quelle: Gutachten "Marktrelevanz der Initiative zur freiwilligen
Zusatzkennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen - Stand
2017" der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM);
Juni 2018. Die Prozentzahl zur Ermittlung der Marktrelevanz bezieht
sich auf den Marktanteil in (Liter) bezogen auf den Gesamtmarkt
bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen (qualifizierte Vorabschätzung
zum Gesamtmarkt 2017 als aktuellste Datenbasis).
Ansprechpartner der Trägerverbände:
Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter
Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG) / Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Peter Feller, Geschäftsführer
E-Mail: pfeller@bve-online.de, Telefon: 030-200 786 160
Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ)
Wolfgang Burgard, Geschäftsführer
E-Mail: wolfgang.burgard@bgvz.de, Telefon: 030-859 946 280
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
E-Mail: eichele@brauer-bund.de, Telefon: 030-209 167 25
Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
Kai Falk, Geschäftsführer und Pressesprecher
E-Mail: falk@hde.de, Telefon: 030-72 62 50 60
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
E-Mail: dgross@wafg.de, Telefon: 030-259 258 0
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Datum: 06.11.2018 - 09:33 Uhr
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