NOZ: NRW beharrt: Bundesverwaltungsgericht sollüber Verbot der Kükentötung entscheiden
ID: 1669074
Verbot der Kükentötung entscheiden
Agrarministerium hält an Verfügungen aus 2013 fest -
"Grundsätzliche Rechtsfrage, die geklärt werden muss"
Osnabrück. Ungeachtet des technischen Fortschritts beim Kükentöten
will das Land Nordrhein-Westfalen das Bundesverwaltungsgericht über
ein mögliches Verbot der Praxis entscheiden lassen. Das bestätigte
eine Sprecherin des Agrarministeriums in Düsseldorf der "Neuen
Osnabrücker Zeitung". Die mittlerweile abgewählte rot-grüne
Landesregierung hatte das Kükentöten 2013 verboten, die Unternehmen
klagten dagegen. Beim Bundesverwaltungsgericht sind zwei Verfahren
anhängig. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass die Verhandlungen im
ersten Halbjahr 2019 starten sollen.
Aus dem mittlerweile CDU-geführten Ministerium in Düsseldorf hieß
es, die Verfahren "dienten der Klärung der grundsätzlichen
Rechtsfrage, ob es für die Tötung von männlichen Eintragsküken in
Brütereien einen vernünftigen Grund gibt oder nicht." Diesen
vernünftigen Grund fordert das Gesetz. Bislang werden die Tiere kurz
nach dem Schlüpfen millionenfach vergast, weil sie weder Eier legen
können noch schnell genug Fleisch ansetzen.
Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Technik präsentiert,
die das Geschlecht der Küken noch im Ei feststellt und "männliche"
Eier vor dem Schlüpfen aussortiert. Bundeslandwirtschaftsministerin
Julia Klöckner (CDU) sprach von einem "Durchbruch". Die Technik ist
allerdings noch nicht serienreif. Unabhängig davon bestünde aber
Interesse an einem Urteil, so das Düsseldorfer Ministerium. "Insofern
werden die entsprechenden Verfügungen nicht zurückgezogen."
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Datum: 10.11.2018 - 07:00 Uhr
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