Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nur eingeschränkt möglich - Auszahlung von Geldleistungen nicht betroffen // BA-Presseinfo Nr.31
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als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen
betrieben werden, bundesweit nur zeitverzögert auf die elektronischen
Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nicht immer zeitnah möglich.
Geldleistungen werden weiter ausgezahlt, da dieses IT-Verfahren
nicht betroffen ist. Alle eingehenden Anträge werden bearbeitet. Es
sind auch keine Daten verloren gegangen.
Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben. Die
Arbeitsagenturen (SGBIII / Arbeitslosengeld I) und Familienkassen
(Kindergeld) sind nicht betroffen.
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Datum: 12.11.2018 - 14:24 Uhr
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