Krankenkasse muss Wartung von Prothese zahlen

Krankenkasse muss Wartung von Prothese zahlen

ID: 1675022
(LifePR) - Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht auf die reine Anschaffung. Geklagt hatte ein Mann, der seit 2013 auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40.000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen ist. Die dreijährige Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach 24 Monaten eine Service-Inspektion erfolgte. Daraus entstanden Kosten von knapp 1.700 Euro. Die Versicherung wollte nicht zahlen ? die Wartung der Prothese sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Das ließ der BGH nicht durchgehen. Der Tarif des Mannes beinhalte "Kosten für technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Das umfasse nach dem Verständnis eines Durchschnittspatienten alle Kosten, "die er aufwenden muss, um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten". Damit müsse die Versicherung die Wartung bezahlen, sofern sie "technisch geboten" war. Ob das hier der Fall war, muss jetzt noch das Landgericht Stuttgart klären. Medizinische Hilfsmittel sind etwa auch Seh- und Sprechhilfen, Kunstaugen, maßgefertigte orthopädische Schuhe oder Einlagen, ergänzen ARAG Experten (Az.: IV ZR 14/17).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  ICO der Envion AG – Nach dem Liquidationsbeschluss – Was müssen Anleger des Envion ICO und EVN Tokenholder jetzt tun? Kein Schadensersatz wegen unwirksamer Mietpreisbremse
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.11.2018 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1675022
Anzahl Zeichen: 1403

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankenkasse muss Wartung von Prothese zahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen ...

Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern? Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes? und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschrift ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z