Übergangene Erben können Pflichtteil geltend machen
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel berät seine Mandanten dabei, bestehende Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Im Fokus steht die korrekte Berechnung.
"Wir sehen aber in der Praxis immer wieder, dass dieses Übergehen versucht wird. Dann sollen unbequeme Erben oder der Ehegatte, mit dem man zwar noch verheiratet ist, aber nicht mehr zusammenlebt, ?enterbt' werden", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel (www.christopherriedel.de). Er berät seine Mandanten sowohl bei der Strukturierung im gesamten Erbrecht mit einem Fokus auf der Strukturierung komplexer Vermögensnachfolgen als auch im gesamten Pflichtteilsrecht. Dr. Christopher Riedel hat die Website www.mein-pflichtteil.de eingerichtet und informiert dort über die wichtigsten Fragestellungen des deutschen Pflichtteilsrechts.
In solchen Situationen benötigen übergangene Erben dann einen rechtlichen Berater und Ansprechpartner, der ihre Interessen durchsetzt und sie darüber aufklärt, welche Ansprüche sie gegen die Erben stellen können. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und hängt von der Erbquote sowie weiteren Parametern ab. Die Höhe ist dementsprechend von Fall zu Fall unterschiedlich und muss jeweils individuell errechnet werden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch.
"Der Anspruch kann auch dann geltend gemacht werden, wenn es vermeintlich nachvollziehbare Gründe für das Übergehen gibt, zum Beispiel Zweifel an der Eignung eines Kindes zur oder auch persönliche Annimositäten. Eine Pflichtteilsentziehung kann aber nur auf ganz bestimmte im Gesetz genau und abschließend aufgezählte Gründe gestützt werden. Dazu gehören zum Beispiel strafrechtlichrelevante Vorfälle oder die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht", betont Christopher Riedel.
Der Experte weiß, dass es in der Praxis für Betroffene oftmals schwierig ist, sich mit dem Thema Pflichtteil zu befassen. "Regelmäßig ist die Situation des Pflichtteilsberechtigten dadurch gekennzeichnet, dass er seinen Zahlungsanspruch gar nicht beziffern kann, weil ihm die hierfür erforderlichen Informationen fehlen. Aus diesem Grund gewährt ihm das Gesetz verschiedene, voneinander unabhängige Informationsansprüche, die sich ebenfalls gegen den beziehungsweise die Erben richten." Christopher Riedel begleitet seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren dabei, Auskunft über den Bestand des pflichtteilsrelevanten Nachlasses und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der erteilten Auskünfte zu erhalten. Außerdem geht es darum, eine fundierte Bewertung der Nachlassgegenstände und Schulden zu erhalten. Denn das alles istVoraussetzung dafür, den eigentlichen Zahlungsanspruch zu beziffern und durchzusetzen.
Ebenso ist Riedel an der Seite der Mandanten, wenn es darum geht, noch zu Lebzeiten eines Erblassers bestimmte Regelungen zu finden, um späteren Pflichtteilsansprüchen vorzubeugen oder sie im Rahmen des Möglichen zu reduzieren. Ein Weg dafür kann die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts (gegen Abfindung) sein, um die späteren Pflichtteilsansprüche bereits zu Lebzeiten des Erblassers auszugleichen. "Auch in diesem Falle kommt es oft auf die korrekte Berechnung der Ansprüche und - in jedem Fall - die Erstellung eines tragfähigen Vertrags an."
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
dr-christopher-riedel
rechtsanwalt
steuerberater
pflichtteil
pflichtteilsrecht
erbschaft
vermoegen
nachfolge
familie
steuer
duesseldorf
vermoegensnachfolge
immobilien
vermoegensschutz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de
Heintgesweg 49, 41239 Mönchengladbach
Datum: 29.11.2018 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1675726
Anzahl Zeichen: 4066
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Patrick Peters
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 01705200599
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 486 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Übergangene Erben können Pflichtteil geltend machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Christopher Riedel, LL.M. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Einmal mehr hat das renommierte Marktforschungsunternehmen Statista in Kooperation mit den angesehenen Magazinen "Capital" und "Stern" eine unabhängige Studie zu den besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten durchgeführt. Diese Ergebnisse bieten dem Markt und Mandanten eine
Immobilienübertragung: Nießbrauch als wichtiger Aspekt ...
Immobilien spielen in der Vermögensnachfolge eine wichtige Rolle. Das hat zum einen mit den steigenden Vermögenswerten zu tun. Laut einer Untersuchung beläuft sich das Immobilienvermögen in Deutschland auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Und für 2019 rechnet
Selbstanzeige: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt ...
Dass Steuerordnungswidrigkeiten und -straftaten kein Kavaliersdelikt sind und bisweilen drakonisch verfolgt und sanktioniert werden, ist keine Neuigkeit mehr. Der Druck auf Steuersünder steigt, die Möglichkeiten, Vermögen ohne Beteiligung des deutschen Fiskus zu verwalten und zu mehren, wurden un
Weitere Mitteilungen von Dr. Christopher Riedel, LL.M.
BayBG engagiert sich bei Loyalty Prime: Erfolgreiche Finanzierungsrunde für Anbieter von SaaS-Kundenbindungsplattform ...
Die Loyalty Prime Gruppe, ein führender Anbieter von Kundenbindungsplattformen auf SaaS-Basis, hat eine weitere Finanzierungsrunde in Millionenhöhe abgeschlossen. Kapitalgeber sind die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft als Neuinvestor sowie das seit 2017 bestehende Investorenkonsortium
CellCube reicht nächste Woche die Finanzabschlüsse ein und verlängert Stichtag für Ausgliederung ...
CellCube reicht nächste Woche die Finanzabschlüsse ein und verlängert Stichtag für Ausgliederung 29. November 2018, - Toronto, Kanada, CellCube Energy Storage Systems Inc. (CellCube oder das Unternehmen) (CSE CUBE) (OTCQB CECBF) (Frankfurt 01X, WKN A2JMGP) meld
Rheinische Post: IG BCE-Chef Michael Vassiliadis nennt Bayers Stellenabbau "bittere Pille" ...
Die Gewerkschaft IG BCE trägt den Stellenabbau bei Bayer zähneknirschend mit. "Die Pläne des Bayer-Vorstands sind eine bittere Pille für die Belegschaft sowie den Chemie- und Pharma-Standort Deutschland insgesamt", sagte IGBCE-Chef Michael Vassiliadis der Düsseldorfer "Rheini
Rheinische Post: Dormagens Bürgermeister kritisiert Bayer: Unternehmen baut Geschäft auf Rücken der deutschen Beschäftigten aus ...
Als erster Politiker hat Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD) auf den angekündigten Stellenabbau bei Bayer reagiert. "Ich halte es für ein Unding, dass die Bayer AG ihr internationales Geschäft auf dem Rücken der deutschen Beschäftigten ausbaut", sagte Lierenfeld der Dü




