Biogasrat+ e. V.: Energiesammelgesetz vergibt Chancen für Bioenergie

Biogasrat+ e. V.: Energiesammelgesetz vergibt Chancen für Bioenergie

ID: 1676042

Nachbesserungen für Biogas- und Biomethananlagen nicht ausreichend



biogasratbiogasrat

(firmenpresse) - Berlin, 30.11.2018. Im heute vom Bundestag verabschiedeten Energiesammelgesetz erkennt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., zumindest geringfügige Änderungen zugunsten der Biogas- und Biomethanbranche. „Wir hatten zwei Ausschreibungsrunden für Biomasse gefordert und können heute einen kleinen Erfolg verzeichnen. Ab dem kommenden Jahr wird Anlagenbetreibern durch zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr jeweils zum 01. April und 01. November mehr Planungssicherheit und Flexibilität ermöglicht.“ Allerdings beklagt der Verband, dass es weiter bei der Diskriminierung von Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren bleibt. „Unsere Forderung, den Gebotshöchstwert für Neuanlagen dem Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen anzupassen, blieb unberücksichtigt“, bedauert Hochi den damit verbundenen Wettbewerbsnachteil für neue Bioenergieanlagen.

Kritisch sieht der Biogasrat+ e.V. auch die Absenkung des so genannten Flexdeckels auf 1000 MW, der die Förderung für eine Umstellung der Biogas – und Biomethananlagen auf einen flexiblen Anlagenbetrieb begrenzt und damit die Potenziale für eine flexible Absicherung der Energieversorgung ungenutzt lässt. Hier hatte sich der Biogasrat für den Erhalt der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen, die im Ausschreibungsverfahren erfolgreich waren und die Aufhebung der Deckelung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen stark gemacht. Die flexible, nachfrageorientierte Energiebereitstellung aus Biogas- und Biomethananlagen könne Redispatchkosten senken, den Umfang des Stromnetzausbaus reduzieren und so auch die Netzausbaukosten senken.

„Aus unserer Sicht ist mit Blick auf den weiteren Zubau fluktuierender, d. h. unflexibler erneuerbarer Energien sowie dem Wegfall fossiler und atomarer Kraftwerkskapazitäten die Förderung der flexiblen Energieversorgung für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit unverzichtbar“, so Hochi.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.


Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

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Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100
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Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.



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drucken  als PDF  Biomethan mit Ankerfunktion für nachhaltige Energieversorgungssicherheit STATEMENT: Biogasrat+ e. V. wünscht COP 24-Verhandlungen viel Erfolg
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