Nicht immer kommt alles Gute von oben
ID: 167634
Nicht immer kommt alles Gute von oben
Wer zahlt für Sturmschäden?
ADAC: Teilkasko besser als Vollkasko
Einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen, Baufirmen etc. haben geschädigte Autofahrer nur dann, wenn diesen "Verursachern" eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass er regelmäßig sein Dach darauf hin überprüfen lässt, ob die Ziegel noch fest sitzen. Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, den Zustand ihrer Bäume zu kontrollieren. Morsches Geäst muss entfernt werden. Auch in diesem Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er diese Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat.
Die Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet nur den reinen Fahrzeugschaden, also die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, und zwar unabhängig von einem Verschulden. Dafür muss die Versicherung unverzüglich benachrichtigt werden; sie stellt dann einen Gutachter. Anders ist es, wenn ein anderer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen werden kann: Dann zahlt er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden, also auch Mietwagen, Wertminderung sowie die Kosten eines eigenen Sachverständigen und Rechtsanwalts.
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Datum: 02.03.2010 - 16:05 Uhr
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