Strafrechtsparagraph § 217 verletzt Freiheitsrecht

Strafrechtsparagraph § 217 verletzt Freiheitsrecht

ID: 1678061

DGHS zum 70-jährigen Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen



(firmenpresse) - Das 70-jährige Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Sind die Menschenrechte, wie sie die Deklaration fordert, umgesetzt - weltweit oder zumindest in den Staaten, die die Deklaration 1948 unterschrieben haben? Das ist längst nicht der Fall, auch in Deutschland nicht, betont Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V..

Ein Beispiel ist der 2015 eingeführte Strafrechtsparagraph § 217. Er verletzt das in Artikel 3 der Menschenrechtserklärung postulierte Freiheitsrecht, indem er es dem Einzelnen verbietet, bei schwerer und unheilbarer Krankheit oder in anderweitigen als unerträglich empfundenen irreversiblen Leidenszuständen sein Leben freiverantwortlich und mit sachkundiger Hilfe zu beenden. Patienten, denen es wichtig ist, ihr Lebensende selbstbestimmt zu gestalten, können nicht mehr darauf hoffen, einen Arzt zu finden, der ihr Vorhaben unterstützt. Unter dem Damoklesschwert des § 217 StGB ist bereits eine ergebnisoffene Kommunikation über das Wie und Wann des Sterbens zwischen Arzt und Patient massiv erschwert.

Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ist ein Menschenrecht, so Birnbacher. Das hat ins-besondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg klar festgestellt. In der Begründung seines Urteils im Verfahren Haas gegen die Schweiz von 2011 heißt es u. a.: "Der Gerichtshof hält das Recht eines Individuums, zu entscheiden, auf welche Weise und in welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, sofern es in der Lage ist, seine diesbezügliche Meinung frei zu bilden und dementsprechend zu handeln, für einen der Aspekte des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Sinne von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention."



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Kronenstr. 4, 10117 Berlin



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Todesursache von Stefanie Tücking steht fest / 
Staatsanwaltschaft: Die Moderatorin starb an einer Lungenembolie (FOTO) KölnSKY wird am 16. Februar 2019 zum Pop-up Restaurant
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 06.12.2018 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1678061
Anzahl Zeichen: 1926

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wega Wetzel M. A.
Stadt:

Berlin


Telefon: 0 30/21 22 23 37-22

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 423 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Strafrechtsparagraph § 217 verletzt Freiheitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024 ...

Wenige Tage vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: "Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der ...

"Erneute Gesetzgebung nicht zwingend erforderlich" ...

Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag, hat RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), auf die Risiken bei der geplanten ...

Alle Meldungen von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z