Auch Versicherungen können "zusammenziehen"

Auch Versicherungen können "zusammenziehen"

ID: 1679695
(ots) - Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Wenn Paare
zusammenziehen, müssen sie sich um viele Dinge kümmern. Dazu gehört
auch, die Versicherungen zu überprüfen. Wer dies versäumt, verschenkt
mitunter Geld - und gefährdet zudem den Versicherungsschutz, warnt
das Infocenter der R+V Versicherung.

Doppelversicherung vermeiden

Policen zusammenzulegen: Das ist in vielen Fällen sinnvoll, um
doppelte Beiträge zu vermeiden - etwa bei Haftpflicht-, Hausrat- und
Rechtsschutzversicherung. "Die Partner sollten sich beraten lassen,
wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann.
Das kann der jüngere Vertrag sein oder der umfangreichere. Manchmal
können sie auch anteilig nebeneinander bestehen bleiben", sagt
Versicherungsexpertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die
Lebenspartner sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nach
der Zusammenlegung beispielsweise die Haftpflichtversicherung in der
Regel keine Schäden mehr übernimmt, die die Lebenspartner gegenseitig
verursachen. "Und auch bei der Rechtsschutzversicherung ändert sich
das Verhältnis der versicherten Personen untereinander."

Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen müssen über die neue
Adresse informiert werden. Je nach Police ist für die
Hausratversicherung zudem die neue Wohnungsgröße wichtig. "Wenn die
Hausratversicherung an die Wohnfläche gekoppelt ist, kann sie nur
dann einen Schaden vollständig begleichen", erklärt R+V-Expertin
Gilles.

Begünstigten ändern

Bei Versicherungen, die direkt auf eine Person zugeschnitten sind,
ist die Situation anders: Berufsunfähigkeits-, Kranken- und
Unfallversicherungen bleiben in der Regel unverändert bestehen und
können nicht zusammengelegt werden. Bei einer Lebensversicherung
lohnt sich jedoch zu prüfen, wer als Begünstigter genannt ist und


dies bei Bedarf zu ändern. Nur so gehen die Leistungen an die
richtige Person.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

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Datum: 12.12.2018 - 11:45 Uhr
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