Stromkostenübersteigen Hartz-IV-Regelsatz für Energie (FOTO)

Stromkostenübersteigen Hartz-IV-Regelsatz für Energie (FOTO)

ID: 1680957

(ots) -
- Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein am stärksten betroffen,
in Bremen am wenigsten
- Differenz zwischen Stromkosten und Regelsatz im Osten 15 Prozent
größer als im Westen

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie deckt die Stromkosten nicht ab.
Obwohl die Bezüge ab 2019 erhöht werden, zahlen Empfänger von Hartz
IV im Durchschnitt 129 Euro im Jahr mehr für Strom, als der Regelsatz
dafür vorsieht.*) Ein Singlehaushalt zahlt für Strom durchschnittlich
671 Euro im Jahr. Das ALG II sieht jedoch für Wohnen, Energie und
Instandhaltung maximal einen Betrag von 542 Euro vor.

Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein zahlen für Strom am
meisten drauf

Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein sind am stärksten von der
Lücke zwischen Stromkosten und Regelsatz betroffen - sie zahlen im
Durchschnitt 168 Euro jährlich drauf. Am niedrigsten sind die
Mehrkosten in Bremen, dort beträgt die Kostenlücke nur 46 Euro im
Jahr. Insgesamt ist die Differenz in den ostdeutschen Bundesländern
mit 145 Euro pro Jahr um 15 Prozent größer als in den westdeutschen
(126 Euro).

Anbieterwettbewerb senkt Strompreis - Gesamtersparnis von 311 Mio.
Euro im Jahr

Die Tarife der alternativen Stromversorger unterschreiten die
allgemeine Preisentwicklung deutlich. So sparten Verbraucher
innerhalb eines Jahres insgesamt 311 Mio. Euro Stromkosten. Das ergab
eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des
Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und
Kommunikationsdienste (WIK).**)

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den CHECK24-Experten an sieben Tagen die Woche eine persönliche
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*)Die Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt ab 2019
jährlich 5.088 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete),
Energie und Instanthaltung beträgt 8,36 Prozent (425 Euro p. a.). Bei
dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3 Prozent
(117 Euro p. a.). Quelle: https://www.hartziv.org/
**)Quelle: WIK-Consult,
https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

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kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Das
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Datum: 17.12.2018 - 07:30 Uhr
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