Vorsicht bei Weihnachtsdeko und offenen Flammen: Advent, Advent ein Feuer brennt...
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BVK Logo(firmenpresse) - Düsseldorf, 19. Dezember 2018 - Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde. In der beschaulichen Weihnachtsfreude wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 10.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern, schon 32 Millionen Euro an Schäden wurden dadurch verursacht. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und in Minutenschnelle Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.
"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zu beherztem Eingreifen. "Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke."
Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen und zum Teil auch der Weihnachtsbaumschmuck) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen. Meist zahlt die Hausratversicherung alles.
Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können aber die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sog. "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.
Für Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter oder dessen Privathaftpflichtversicherung einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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Datum: 19.12.2018 - 11:45 Uhr
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