Gutschein zu Weihnachten - Wie lange ist der gültig?

Gutschein zu Weihnachten - Wie lange ist der gültig?

ID: 1682273

ARAG Expertenüber die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen




(firmenpresse) - Was gab es denn dieses Mal für Sie zu Weihnachten? Ein Bügeleisen für die Hausfrau und eine gestreifte Krawatte für den Gatten? Damit es bei der Bescherung keine langen Gesichter gibt, bringt der Weihnachtsmann auch gerne Geschenkgutscheine. Für den Schenker hat das den Vorteil, nicht etwas Unpassendes oder Unerwünschtes zu schenken. Der Beschenkte ist in dem ausgewählten Geschäft frei in seiner Suche nach dem passenden Geschenk für sich selbst. Aber wie lange ist so ein Gutschein überhaupt gültig? Laut ARAG Experten können Sie sich Zeit lassen und in Ruhe überlegen, wofür Sie den Gutschein einlösen. Es gibt aber Fristen und Ausnahmen.



Gültigkeistdauer darf nicht zu kurz sein

Nicht selten wird die Gültigkeit von Geschenkgutscheinen befristet, was grundsätzlich auch zulässig ist. Die Frist darf jedoch nicht zu kurz sein. Eine klare Regelung hierzu gibt es allerdings nicht und die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Teilweise wird entschieden, dass eine Frist von einem Jahr zu knapp bemessen sei und der Kunde daher unangemessen benachteiligt werde. Grundsätzlich entscheidet der Einzelfall, wobei dann zwischen den Interessen der beteiligten Parteien abgewogen wird. Wenn auf einem Gutschein gar kein Verfallsdatum vermerkt wurde, so gelten die gesetzlichen Regelungen mit der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren - und zwar gerechnet ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Gutscheine aus dem Jahr 2018 gelten also bis Ende 2021.



Erstattung des Kaufpreises

Wenn die Einlösefrist verpasst wird, kommt es häufig zum Streit zwischen Aussteller und Gutscheininhaber. Eine Einlösung gegen Ware kommt unstreitig nicht mehr in Betracht. Ist die Frist abgelaufen, die drei Jahre nach dem Erwerb aber noch nicht, haben die Gutscheinbesitzer Anspruch darauf, dass ihnen der Geldwert des Gutscheins erstattet wird. Würde der Händler das Geld behalten, hätte er sich ungerechtfertigt bereichert. Bei der Auszahlung darf das Unternehmen aber den kalkulierten Gewinn des Gutscheinbetrags einbehalten. Juristen geben dafür eine Spanne von 15 bis 20 Prozent an.





Gutscheine übertragen

Ein Gutschein ist rechtlich gesehen ein so genanntes "kleines Inhaberpapier"; und das kann jeder einlösen, Das gilt laut ARAG Experten auch. wenn er auf eine bestimmte Person ausgestellt ist.



Gutschein vom Pleite-Geier

Wird beim Aussteller von Gutscheinen ein Insolvenzverfahren eröffnet, dürfen diese nicht mehr eingelöst werden. Der Besitzer eines Gutscheins hat dann zwar eine Forderung, die er aber beim Insolvenzverwalter anmelden muss. Die kommt dann zusammen mit allen anderen Forderungen in einen Topf, aus dem nach Abschluss des Insolvenzverfahrens alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Da aber meist kaum noch Vermögensmasse vorhanden ist, gehen die Besitzer von Gutscheinen nach Erfahrung der ARAG Experten meist leer aus. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist es sinnvoll, Gutscheine nicht zu lange zur Seite zu legen.



Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Focus-Business zählt PERM4 | zu den Top-Arbeitgebern im Deutschen Mittelstand Rückverfolgbarkeit ist kein alter Hut!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.12.2018 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1682273
Anzahl Zeichen: 3459

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Dienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 752 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gutschein zu Weihnachten - Wie lange ist der gültig?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Patientenverfügung: Was gilt – und was nicht ...
Wer darf entscheiden, wenn man selbst nicht mehr kann? Tobias Klingelhöfer: Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Angehörigen im Ernstfall automatisch für sie entscheiden dürfen. Das ist rechtlich nicht korrekt. Kinder dürfen nicht ohne Weiteres für ihre Eltern entscheiden, und auch zwisc

Neue Spielregeln für Streaming-Dienste ...
Streaming-Abo: Widerrufsrecht erlischt nicht sofort nach Freischaltung Wer ein Streaming-Abonnement abschließt und den Dienst sofort nutzt, verliert sein Widerrufsrecht nicht automatisch. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs sind viele Streaming-Angebote mit personalisierten Empfehlungen al

Erben ohne Streit: Was ein Testament leisten muss ...
Warum sollte man überhaupt ein Testament verfassen? Tobias Klingelhöfer: Viele verlassen sich darauf, dass die gesetzliche Erbfolge ihre Angelegenheiten schon regeln wird. Doch das ist oft ein Irrtum. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt ausschließlich den Verwandtschaftsgrad und den Familie


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Focus-Business zählt PERM4 | zu den Top-Arbeitgebern im Deutschen Mittelstand ...
PERM4 | Permanent Recruiting GmbH gehört zu den Top-Arbeitgebern des Deutschen Mittelstandes. Das ist das Ergebnis einer Studie, die Focus-Business in Zusammenarbeit mit kununu.com, dem Arbeitgeberbewertungsportal für Angestellte, Auszubildende und Bewerber durchgeführt hat. Klares Ergebnis: PERM

?Fachkräftezuwanderung muss auch für die Zeitarbeit möglich sein!? ...
Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP), erklärt zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz: ?Es kann und darf nicht sein, dass im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zeitarbei

Wie convivus vom Dienstleister zum Veranstalter wird ...
Pressebericht Oktober 2018 PRO Fachkräfte 2018 Kongress für Personal-Management Mit Jahreskonferenz der Allianz pro Fachkräfte  Jahreskonferenz der Allianz pro Fachkräfte: Qualifizierungsbedarf in der Digitalisierung - Kurzvorträge zu Projekten und Initiativen in der Metropolregion Nürnberg M

BESTE BANK vor Ort 2018 - Rückblick und Ausblick ...
Im Jahr 2018 hat das Team der Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH in 237 Städten bundesweit die Beratungsqualität der Banken in der Privatkundenberatung untersucht. In Einzelfällen wurden auch Online-Banken mit untersucht, wenn es nicht ausreichend Filialbanken vor Ort gab, die besucht werde


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z