Keine Streupflicht bei Dauerschneefall
ID: 1685341
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.01.2019 - 09:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685341
Anzahl Zeichen: 1005
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Streupflicht bei Dauerschneefall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Ganz und gar kein "Wintermärchen" auf dem Dach ...
Über die weiße Pracht freuen sich Kinder ebenso wie alle Wintersportler. Weniger begeistert vom Winterzauber sind allerdings oftmals Hausbesitzer und Hausverwaltungen. Und das nicht nur wegen der Streu- und Räumpflicht. Je nach regionaler Bauordnung kann für bestimmte Bereiche (z. B. oberhalb v
Große Gefahr durch Schnee und Glatteis - Räumpflicht und Streupflicht immer beachten ...
08.01.2019. Das Wetter in Deutschland bleibt weiter wechselhaft. Und im Süden des Landes, im Allgäu, im Schwarzwald und auf der Alb wird mit weiteren großen Schneemassen gerechnet. Zahlreiche Stürze auf Bürgersteigen und Straßen sind dabei vorprogrammiert. Die dadurch entstehenden Haftungsansp
Airline auch für Sicherheit bei Ein- und Ausstieg verantwortlich ...
Wenn Passagiere beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Flieger ausrutschen, haftet nach Angaben der ARAG Experten unter Umständen die Airline. In einem konkreten Fall hatte sich ein Mann verletzt, als er beim Einsteigen in den Flieger auf der Fluggastbrücke stürzte und sich dabei verletzte. E
Kündigung wegen zweiter Ehe unzulässig ...
Seit 18 Jahren arbeitet er in dem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Mittlerweile Chefarzt, hatte der Mann in den Augen der Klinikleitung nur ein Manko: Nach der Scheidung von seiner Frau heiratete er ein zweites Mal. Das Problem dabei: Als Katholik darf er sich nach Kirchenrecht kein weitere




