Kopieren gestattet: Lehrer können Presseerzeugnisse weiterhin für den Schulunterricht nutzen (FOTO

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ID: 1685650

(ots) -
Bundesländer, Verwertungsgesellschaften und Verleger einigen sich
auf ein Lizenzmodell mit nutzerfreundlicher Lösung. PMG
Presse-Monitor nimmt die Rechte der Presseverlage wahr.

Lehrkräfte an Schulen dürfen auch weiterhin analoge und digitale
Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften für den
Unterricht vervielfältigen.

Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die Länder unter
Federführung des bayerischen Kultusministeriums, die
Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie die PMG
Presse-Monitor die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und
Bilder für den Schulunterricht. Die PMG räumt als zentrale
Anlaufstelle für die Presseverlage ab sofort die erforderlichen
Rechte hierfür ein und rechnet die anfallenden Nutzungsgebühren
gegenüber den Ländern pauschal ab.

Einverständnis von rund 2.000 Zeitungen und Zeitschriften bereits
eingeräumt

"Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer weiterhin
Presseerzeugnisse einfach und rechtssicher in ihrem Unterricht
einsetzen können und gleichzeitig das Interesse der Verlage an einer
angemessenen Vergütung ihrer Inhalte wahren.

Mit der vorliegenden Vereinbarung haben wir dies gewährleistet",
erklärt Oliver Graßy, Geschäftsführer der PMG.

"Wir bieten heute bereits für rund 2.000 Zeitungen und
Zeitschriften die erforderlichen Nutzungsvereinbarungen für
Unterrichtszwecke an. Die Verlegerverbände haben uns hier beim Erwerb
der zusätzlichen Rechte tatkräftig unterstützt."

Den Auftrag an die PMG begründet Oliver Graßy: "Dank unserer
Erfahrung bei der Lizenzierung von Presseinhalten können wir sofort
mit einer nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Lösung für alle
Seiten starten."

Hintergrund: Überarbeitetes Urheberrecht erfordert neue Regeln



Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen
Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) trat zum 01.03.2018
in Kraft. Danach dürfen Lehrkräfte für den Schulunterricht bis zu 15
Prozent eines Artikels lizenzfrei nutzen. Vollständige Beiträge
erfordern vor dem Hintergrund des Refinanzierungsbedarfs der
Inhalteproduktion durch die private Tages- und Publikumspresse eine
Zustimmung des Rechteinhabers beziehungsweise eine angemessene
Vergütung. Diese veränderte Rechtslage erforderte neue Regeln, um
Presseinhalte in Schulen auch weiterhin nutzen zu können. Der jetzt
geschlossene Rahmenvertrag läuft zunächst bis 2022.

Den Vertrag zum Download finden Sie unter http://ots.de/XqHQHz.

Ein Foto der unterzeichnenden Vertragspartner erhalten Sie zum
kostenfreien Download unter http://ots.de/mm2nxz.
Von links nach rechts: Dr. Oliver Graßy (PMG), Dr. Ilas
Körner-Wellershaus (Verband Bildungsmedien), Amtschef Herbert Püls
(Bayerisches Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort); Quelle:
StMUK.

Über die PMG

Die PMG Presse-Monitor GmbH ist ein Unternehmen deutscher
Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Mit der größten tagesaktuellen
Pressedatenbank im deutschsprachigen Raum ist die PMG das führende
Unternehmen für die digitale Medienbeobachtung und Medienauswertung.
Die PMG vermarktet Inhalte und Rechte von über 850 Zeitungs- und
Zeitschriftenverlagen mit über 4.000 Quellen. Vom Standort Berlin aus
bedient die PMG rund 4.000 Kunden aus Unternehmen, Verbänden und
öffentlichen Institutionen ebenso wie Medienbeobachtungsdienste und
PR-Agenturen.



Pressekontakt:
PMG Presse-Monitor GmbH
Roger Dormeier
Markgrafenstraße 62
10969 Berlin

Tel.: +49 30 28493 118
Fax: +49 30 28493 200
roger.dormeier@presse-monitor.de
www.presse-monitor.de

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Datum: 10.01.2019 - 07:00 Uhr
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