Zur Unterzeichnung eines neuen Freundschaftsvertrags zwischen Deutschland und Frankreich sagt BDI-Ha

Zur Unterzeichnung eines neuen Freundschaftsvertrags zwischen Deutschland und Frankreich sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Konkrete Schritte müssen folgen"

ID: 1689252
(ots) -
- "Die Unterzeichnung setzt ein starkes Zeichen: Die
deutsch-französische Zusammenarbeit muss wieder Fahrt aufnehmen.
Gerade im Angesicht des bevorstehenden Brexits bedarf es eines
starken deutsch-französischen Zusammenhalts, um Europa frischen
Wind unter den Segeln zu geben. Europa braucht diesen Aufbruch
dringend.

- Es darf im neuen Freundschaftsvertrag nicht bei
Absichtserklärungen bleiben. Konkrete Schritte müssen folgen -
zum Beispiel bei der Digitalisierung. Deutschland und Frankreich
müssen Zugpferd bei der Entwicklung von Anwendungen in der
künstlichen Intelligenz (KI) in Europa werden. Entscheidend für
eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge Einbindung der
französischen und deutschen Industrie.

- Für eine Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in
der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik muss die Politik jetzt
die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Nur auf Basis einer
Verständigung über den Export gemeinschaftlich entwickelter
Systeme haben Deutschland und Frankreich die Chance, ihre Kräfte
im Verteidigungsbereich zu bündeln und gemeinsame
Rüstungsprojekte zu realisieren.

- Die im Vertrag vereinbarte enge Zusammenarbeit im Kampf gegen
den Klimawandel ist ein wichtiger Impuls. Um international
vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen, müssen sich
Deutschland und Frankreich für eine schrittweise Einführung
eines vergleichbaren CO2-Preissignals in den G20-Staaten
starkmachen.

- Es ist richtig, dass beide Länder die Wirtschafts- und
Währungsunion stärken und vertiefen wollen. Damit dies gelingt,
muss ein künftiger Eurozonen-Haushalt auch eine
Stabilisierungsfunktion enthalten.

- Voraussetzung für einen integrierten deutsch-französischen


Wirtschaftsraum, wie ihn der Aachener Vertrag fordert, ist eine
Gemeinsame Konsolidierte Bemessungsgrundlage in der
Körperschaftsteuer. Hier zeigt sich, wie unsinnig der Sonderweg
Deutschlands bei der Gewerbesteuer ist."



Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
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Datum: 22.01.2019 - 10:57 Uhr
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