Sind weich gekochte Eier noch erlaubt?
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Unsichere Rechtslage bremst Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz: keiner weiß so recht, ob die Vorschriften für Heime gelten oder nicht
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat der Verein jetzt ein umfassendes Rechtsgutachten erstellen lassen. Auf 61 Seiten kommt der Autor, Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel, zu dem Schluss, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften aus mehreren Gründen keine "Betreuungseinrichtung" im Sinne des Gesetzes sind. Sie würden unter anderem ganz anders gegründet und organisiert - nämlich selbst oder durch Angehörige. Außerdem, so die Argumentation, sei bei getrennten Miet- und Dienstleistungsverträgen über die Organisation und Unterstützung der Mieter keine "strukturelle Abhängigkeit" der sich selbst organisierenden Mieter gegeben, wegen der die Bewohner von stationären Altenheimen durch das Wohn- und Teilhabegesetz besonders geschützt werden müssten. Claudius Hasenau: "Die Gesamtverantwortung liegt nicht bei der ambulanten Pflegeeinrichtung, sondern bei den Mietern bzw. deren gesetzlichen Vertretern".
Zögen die Schutzvorschriften, die auch für stationäre Altenheime derzeit gelten, in vollem Umfang, dann wäre das, so glauben Experten, "der Tod für das natürliche Leben in den Wohngemeinschaften". In großen Einrichtungen, so erklärt Hasenau, mache der Prüfkatalog des Gesetzes ja durchaus Sinn. "Aber wer möchte schon gern, sozusagen zu Hause, regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, von der kommunalen Heimaufsicht, von Gesundheits- und Veterinäramt, von Apotheken und der Berufsgenossenschaft "besucht" werden und seinen individuellen Lebensstil anhand tausender Einzelvorschriften überprüft wissen?"
Der Verein "Wohnen in Gemeinschaft" will nun auf jeden Fall noch vor der Landtagswahl das Gespräch mit Vertretern aller Parteien suchen. "Dass Wohngemeinschaften ihre "Natürlichkeit" verlieren, wenn alle Hygienevorschriften, die baulichen, technischen und personellen Anforderungen etc., wie sie in großen Heimen gelten, zum Zuge kommen, dürfte jedem klar sein. Wir haben aber auch nichts gegen sinnvolle Vorschriften, aber sie müssen angemessen sein. Denn wir brauchen dringend klare Verhältnisse und Freiräume, damit Wohngemeinschaften für Menschen nicht zur Institution werden, sondern weiterhin ein natürliche Lebensräume sein können", betont Hasenau.
Am Donnerstag, 22. April 2010, 19.00 Uhr, plant der Verein Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. eine Podiumsdiskussion im Wissenschaftspark Gelsenkirchen. Unter dem Thema "In NRW: Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz - Gerade begonnen und schon am Ende?" sind die Politikerinnen und Politiker der im Landtag von NRW verantwortlichen Parteien zum Dialog mit der Praxis eingeladen.
Weitere Informationen und das Rechtsgutachten im Download:
www.wig-nrw.de
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"Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V." (kurz: WIG e.V.-NRW) wurde 2007 gegründet mit dem Ziel, eine unabhängige, kompetente Koordinations- und Beratungsstelle für alle Kunden und Dienstleistungsanbieter in NRW einzurichten, die sich für pflegerisch-ambulant versorgte Wohngemeinschaften hilfebedürftiger Menschen interessieren und engagieren.
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Datum: 05.03.2010 - 13:47 Uhr
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