Rohrbruch durch Frost: Welche Versicherung zahlt?
ID: 1690171
sind für Wasserrohre gefährlich. Wenn das Wasser in den Leitungen
gefriert, drohen enorme Schäden am Haus und in der Wohnung - und
nicht immer sind diese durch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
abgedeckt. Das R+V-Infocenter rät deshalb zur Vorbeugung.
Heizung nie komplett abstellen
"Durch akute Frosteinwirkung können Rohrbrüche entstehen. Aber
auch eine schleichende Zersetzung des Materials ist möglich", sagt
Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Das Tückische
dabei: Oft wird der Schaden nicht sofort bemerkt - und dann können
die Folgen schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es vorzubeugen: "Im
Winter sollten Verbraucher die Heizung nie komplett abstellen, auch
nicht in wenig genutzten Nebenräumen", rät R+V-Expertin Gilles.
Wasserschaden ist Versicherungsfall - meistens
Feuchte Wände, fleckige Teppichböden, beschädigte Möbel: Kommt es
zu einem Wasserschaden, übernehmen in der Regel Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung die entstandenen Kosten. "Für sie ist es ein
Versicherungsfall, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt,
wie es bei einem Rohrbruch der Fall ist", erklärt Christine Gilles.
Allerdings müssen die Versicherten einige Punkte beachten. Dazu
gehört zum Beispiel, dass sie ein defektes Rohr absperren, um größere
Schäden zu vermeiden. "Außerdem prüft die Versicherung, ob die Räume
beheizt oder die Leitungen entleert und abgesperrt waren."
Wenn der Versicherungsschutz greift, übernimmt die
Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten
und Kleidung. Für Schäden am Gebäude selbst ist die
Wohngebäudeversicherung zuständig. "Das sind auch Frost- und
Bruchschäden an Leitungen in Außenwänden, im Heizungskeller und oft
auch außerhalb des Hauses", sagt R+V-Expertin Gilles.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei möglicherweise undichten Leitungen den Wasserzähler
überprüfen: Läuft dieser trotz geschlossener Wasserhähne, tritt
irgendwo Wasser aus.
- Heizkörper bei kalten Außentemperaturen nie ganz abdrehen,
sondern mindestens auf Frostschutzstellung drehen. Diese wird
häufig durch ein Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Das gilt
besonders auch während einer längeren Abwesenheit.
- Selten genutzte Räume wie Dachböden, Keller- und Abstellräume
dennoch regelmäßig heizen.
- Wasserentnahmestellen im Freien, etwa im Garten, vor der
Frostperiode entleeren und absperren.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
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Datum: 24.01.2019 - 11:45 Uhr
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