Integrierte Versorgung: Der Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt belebt ein altes Versorgungsmodell
Als kassenrechtliche Kooperationsform wurde die Integrierte Versorgung 1975 zum ersten Mal diskutiert. Die übergreifende Zusammenarbeit in der Medizin galt als Chance, optimale Gesundheitsleistungen mit klaren Schnittstellen zu etablieren. Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wurde die erste Integrierte Versorgung zunächst ohne weiteren Erfolg in das System der Krankenkassen integriert. Seitdem ist es Krankenkassen erlaubt, Verträge mit Ärzten und weiteren interdisziplinären Leistungserbringern zu schließen. Die Kassenärztliche Vereinigung musste diesen Verträgen jedoch zustimmen, womit ihnen der notwendige Verhandlungsraum entzogen wurde.
Zu Beginn des Jahres 2004 wurde die Integrierte Versorgung mit dem GKV-Modernisierungsgesetz neu gestaltet. Die Zustimmungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigung entfiel und es gab eine Anschubfinanzierung in Höhe von einem Prozent der Gesamtausgaben, die das Modell noch einmal aufflammen lies. Die Anschubfinanzierung ist nun nach weiterer Verlängerung zum Beginn des Jahres 2009 abschließend ausgelaufen. Die kassenrechtliche Integrierte Versorgung tritt nun wieder in den Hintergrund. Aus eigener Kraft konnten nur wenige Modelle überleben, die Hürde für neue Modelle ist hoch.
Dennoch ist das Thema Integrierte Versorgung heute aktuelle denn je. Denn inzwischen wird der Gesundheitsmarkt nachhaltig vom Wettbewerb geprägt. Die übergreifende Zusammenarbeit wird heute angestrebt, um auf dem Markt konkurrenzfähig bleiben zu können – und nicht um eine kassenrechtliche Zusatzfinanzierung zu erhalten.
Nur wer eine Patientenbehandlung von der Diagnose bis zur optimalen Behandlung und Versorgung umfassend begleiten kann, wird wirtschaftlich und leitlinienkonform arbeiten können.
Dies erfordert aber eine integrierte Zusammenarbeit der Marktteilnehmer. Die in den 70er Jahren noch im Rahmen der gesundheitsrechtlichen Planwirtschaft entwickelte Integrierte Versorgung wird nun durch die Marktwirtschaft in Rahmen der Selbstregulierung wieder aufleben. Im Sinne einer effektiven und optimalen Versorgung der Patienten wird eine neue integrierte Versorgung daher unumgänglich sein. Nicht die Kassen werden diese Verträge in Zukunft bestimmen, sondern die Marktteilnehmer. So wird diese Versorgung ein Erfolg.
Sebastian Vorberg, LL. M. (Houston), Fachanwalt für MedizinrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 05.03.2010 - 14:51 Uhr
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Freigabedatum: 05.03.2010
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