Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen
ID: 1692736

(firmenpresse) - Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen und Schadensersatz bekommen
Es muss kein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn die nach dem EGBGB vorgesehenen Pflichtangaben im Darlehensvertrag fehlen.
In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zurückgeben. Der Leasingnehmer hat dagegen nur einen vergleichsweise geringen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Wurde der Autokredit-Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, fällt im günstigsten Fall noch nicht einmal die Zahlung des Nutzungsersatzes an, wie das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 (Aktenzeichen 2 O 259/17) jüngst entschieden hat. Der dortige Kläger hat somit ganze 70.000 Kilometer kostenfrei zurückgelegt und braucht darüber hinaus noch nicht einmal für die Schäden am Fahrzeug aufkommen. Diese für die Verbraucher günstige Ansicht vertritt auch das Landgericht Hamburg im Urteil vom 29.06.2018 (Aktenzeichen 330 O 145/18), worin die Pflicht zur Zahlung eines Nutzungswertersatzes durch den Verbraucher ebenfalls verneint wird.
Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?
Widerrufen kann jeder, der bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu prüfen. Derartige Prüfungen bieten spezialisierte Kanzleien oftmals kostenfrei an.
Warum sollte widerrufen werden?
Der Widerruf kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zum einen liegen die Zinsen bei älteren Leasingverträgen deutlich über dem jetzigen Niveau, so dass bei einem neuen Leasingvertrag zu den derzeit günstigen Konditionen viel Geld gespart werden kann. Zum anderen sollte der Widerruf vor allem dann erklärt werden, wenn ein Dieselfahrzeug geleast wurde, da dieses durch die derzeitige Politik und den Abgasskandal deutlich an Wert verloren haben dürfte. Auf diesem Schaden bleibt der Leasingnehmer sonst sitzen. Zudem gehen zahlreiche Berechnungen in den Leasingverträgen finanziell nicht mehr auf, sondern gestalten sich deutlich zum Nachteil der Leasingnehmer. Dies gilt vor allem für die Fälle, in denen am Ende des Leasingvertrages nach dem sogenannten Restwert des Fahrzeugs abgerechnet werden soll. Aufgrund des Dieselskandals und der damit einhergehenden erheblichen Wertverluste der Fahrzeuge werden die prognostizierten Restwerte am Ende der Leasingzeit nicht mal annähernd erreicht, so dass regelmäßig mit hohen finanziellen Verlusten zu rechnen ist. Vor allem bei dieser Konstellation ist die Devise: Leasingvertag widerrufen, Diesel zurückgeben, Schadenersatz bekommen.
Wann kann widerrufen werden?
Der Widerruf kann jederzeit erklärt werden. Da die Banken den Widerruf regelmäßig anfänglich zurückweisen, ist die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Bankrecht zu empfehlen.
Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank, Deutsche Bank usw.
Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und bestmöglich durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
leasingvertrag-widerrufen
diesel-zur-ckgeben
leasingfahrzeug-zur-ckgeben
widerrufsbelehrung-pr-fen
fehlerhafte-widerrufsbelehrung
leasingfahrzeug-zur-ckgeben
fachanwalt-f-r-bankrecht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
info(at)gs-rechtsanwaelte.de
02381-4910696
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Datum: 31.01.2019 - 22:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1692736
Anzahl Zeichen: 4162
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ginter Leonid
Stadt:
Nordrhein-Westfalen - Hamm
Telefon: 02381-4910696
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 684 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Endlich ist es so weit: Der Kaufvertrag ist unterschrieben, das neue Auto glänzt in der Sonne und das Fahrgefühl ist genau so, wie man es sich vorgestellt hat. Für viele ist der Autokauf die Erfüllung eines lang gehegten Traums. Doch leider endet dieser Traum für viel zu viele Käufer direkt be
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs ...
Der Notartermin ist geschafft, die Sektkorken sind geknallt. Für viele Familien ist der Kauf der eigenen vier Wände die größte und emotionalste Investition ihres Lebens. Doch oft folgt auf das pure Glück ein böses Erwachen: Wenn beim ersten Umrücken der Möbel tiefschwarzer Schimmel zum Vorsc
Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen ...
Der Kauf einer Immobilie zählt für viele Menschen zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Umso gravierender sind die Folgen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass wesentliche Informationen fehlten, Risiken verschwiegen wurden oder der Kauf unter falschen Voraussetzungen z
Weitere Mitteilungen von Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur aktuellen Politik von Wladimir Putin ...
Welche Strategie verfolgt Putin? Manches spricht dafür, dass der Kreml-Chef 2019 auf eine kontrollierte Offensive setzen wird. Er weist immer wieder darauf hin, dass sich nach dem Ende des Kalten Kriegs "über Nacht 25 Millionen Russen im Ausland wiederfanden". Viele dieser Menschen le
Westfalenpost: Rolf Hansmann zur beabsichtigten Abschiebung eines Terroristen ...
Adem Y., das letzte noch inhaftierte Mitglied der Sauerland-Gruppe, ist ein Paradebeispiel für die Schwierigkeiten der deutschen Behörden im Umgang mit mutmaßlichen islamistischen Gefährdern, die unter Beobachtung des Staates stehen. Keiner kann zuverlässig sagen, ob sie sich der radikal-is
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Stickoxiden ...
Ob die Grenzwerte zu hoch oder zu niedrig sind, ist vielleicht gar nicht das größte Problem in der Debatte über Feinstaub und Stickoxide in der Luft. Vielmehr spricht einiges dafür, dass mit den Standorten der Messstationen in Deutschland etwas nicht stimmt - auch weil die EU einen Spielraum
BERLINER MORGENPOST: Politik mit der Brechstange / Kommentar von Gilbert Schomaker zur Begegnungszone in Kreuzberg ...
Es ist einer dieser Verkehrsversuche, denen die Berliner immer wieder ausgesetzt werden. In der Kreuzberger Bergmannstraße ließ das Grünen-geführte Bezirksamt mit Unterstützung durch die Verkehrssenatorin eine Begegnungszone errichten. Die Bürgersteige wurden für knapp 120.000 Euro an ein




