NOZ: Deutschland droht wegen Bio-Hühnern juristischer Ärger mit EU-Kommission
ID: 1693219
Ärger mit EU-Kommission
Generaldirektion schlägt Vertragsverletzungsverfahren vor - Kein
Freilauf für Bio-Elterntiere
Osnabrück. Deutschland droht erneut juristischer Ärger mit Europa.
Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, bemängelt die Brüsseler
Generaldirektion für Landwirtschaft die Haltung der Elterntiere von
Bio-Legehennen und empfiehlt der Kommission, ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.
Die wertvollen Elterntiere haben demnach in einigen Bundesländern
keinen Zugang zu Freiland. Das schreibt die entsprechende
EU-Verordnung nach Sicht der Brüsseler Behörde aber für Bio-Hühner
vor - auch für die Elterntierfarmen, deren Hühner ausschließlich
Bruteier produzieren, aus denen die späteren Bio-Legehennen
schlüpfen. Deutschland verstößt in diesem Punkt gegen die Verordnung,
lautet das Fazit der Generaldirektion zum Abschluss der mehrjährigen
Untersuchung, so die "NOZ" unter Berufung auf entsprechende
Dokumente. Nun muss die Kommission darüber entscheiden, ob sie ein
Vertragsverletzungsverfahren einleitet. An deren Ende könnte
Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Es
drohen hohe Geldbußen.
Auf Anfrage der "NOZ" wollte sich die Kommission unter Verweis auf
das laufende Verfahren nicht weiter äußern. Das
Bundeslandwirtschaftsministerium teilte dem Blatt mit, die in
Tierhaltungsfragen zuständigen Bundesländer hätten aufgrund der
Kritik aus Brüssel entsprechende Maßnahmen getroffen. Das
Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen erklärte, in dem Bundesland
hätten 70 Prozent der insgesamt 52.000 Elterntiere im Land keinen
Grünauslauf. NRW zählt neben Mecklenburg-Vorpommern zu den
Bundesländern, die von der Generaldirektion kritisiert werden. Das
Agrarministerium in Niedersachsen erklärte, die 18.000 Elterntiere im
Land hätten Zugang zu Freiland.
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Datum: 04.02.2019 - 01:00 Uhr
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