CLLB Rechtsanwälte vertreten Opalenburg – Anlegerin erfolgreich vor Gericht
Landgericht München I spricht Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zu
CLLB Rechtsanwälte(firmenpresse) - München, 06.02.2019: Das Landgericht München I hat einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zugesprochen. Zwischenzeitlich hat die Anlegerin den gesamten Betrag erhalten.
Das Landgericht München I verurteilte die Schädigerin (Beklagte zu 3) neben einer weiteren Gesellschaft (Beklagte zu 1) zum Schadensersatz in Höhe sämtlicher bisher eingezahlter Einlagen. Ferner wurde auch festgestellt, dass die Anlegerin von etwaigen Einlageverpflichtungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG freizustellen ist.
Das Urteil ist gegenüber der Schädigerin (Beklagte zu 3) rechtskräftig.
In einem weiteren Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) wurde einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG Schadensersatz zugesprochen.
„Diese beiden Urteile haben Signalwirkung für viele Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds. Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der Fondsgesellschaft nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens führt, wird der Anleger bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a. Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten Einzahlungen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von CLLB Rechtsanwälte.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christoph Schneider, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 06.02.2019 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1694432
Anzahl Zeichen: 2246
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089/ 552 999 50
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 568 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CLLB Rechtsanwälte vertreten Opalenburg – Anlegerin erfolgreich vor Gericht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, München 22.03.2023 – Die Süddeutsche Zeitung berichtete mit Artikel vom 21.03.2023 von einem Bankkunden, welcher Opfer eines Cyberangriffes geworden ist. Innerhalb eines Wochenendes veranlassten die Betrüger 150 Abbuchungen mit Beträgen von knapp unterhalb von € 1.000. Der Fall äh
Spieler erhält Verlust vom Online-Casino zurück ...
München, 18.10.2022. Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück. Bei Automatenspielen, sog. Slots, verlor er rund 12.800 Euro. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 13. Oktober 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erse
Verbotenes Online-Glücksspiel - Zahlungsdienstleister hat keinen Anspruch auf Geld ...
München, 04.07.2022. Gute Nachricht für Glücksspieler, die im Online-Casino viel Geld verloren haben: Zahlungsdienstleister, über die sie ihre Spieleinsätze getätigt haben, können keine Ansprüche gegen sie durchsetzen. Das bemerkenswerte Urteil hat CLLB Rechtsanwälte im Berufungsverfahren d
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Vorsicht beiÜberquerung von Geh- und Radweg ...
Einen Fußgänger treffen beim Überschreiten eines Geh- und Radweges dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn. Dies hebt laut ARAG das Oberlandesgericht Celle hervor. Dazu gehöre es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann, h
Hohes Bußgeld für DSGVO-Verstöße: Eine gerechte Strafe für Google? ...
Die Behörde wurde aufgrund von Gruppenbeschwerden der Verbände None Of Your Business („NOYB“) und La Quadrature du Net („LQDN“) tätig, die Google vorwarfen, keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer seiner Dienste zu haben, insbesondere fÃ
Eine Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch Pflichten beachten ...
05.02.2019. Die letzten Wochen zeigten, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung ist. Durch die teils enormen Schneefälle kam es in verschiedenen Gebieten zu extremer Lawinengefahr und massivem Schneedruck auf den Häusern. Nicht zu vergessen: Das Hochwasser, das dann im Frühjahr in diesen Ge




