Pro-Kopf-Verbrauch 2018: Kalorienreduzierte Erfrischungsgetränke im Trend
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außergewöhnlich heißen Sommer im Jahr 2018: Danach liegt der
Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken für 2018 nach
vorläufigen Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie
Getränke (wafg) bei 123,1 Litern (2017: 115,8 Liter). Dies entspricht
einem Zuwachs um 7,3 Liter bzw. 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Neben Limonaden (2018: 31,3 Liter, 2017: 26,4 Liter) entwickelten
sich kalorienarme bzw. -freie Light-Produkte, die in verschiedenen
Kategorien gesondert erfasst werden, insgesamt besonders positiv
(2018: 15,5 Liter, 2017: 14,4 Liter). Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs nicht die Entwicklung
der Kaloriengehalte für einzelne Kategorien oder sogar einzelne
Produkte abbildet. So sind nach unserer Einschätzung etwa bei
(fruchthaltigen) Limonaden auch Angebote einbezogen, die weniger
Kalorien als bislang marktüblich enthalten.
Bei den Alkoholfreien Getränken insgesamt lag 2018 neben der
Kategorie Erfrischungsgetränke auch der Konsum von Wässern deutlich
über dem Vorjahresniveau. Diese bestätigten mit einem
durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 154,4 Litern (hiervon 150,5
Liter Mineral- und Heilwässer sowie 3,9 Liter Quell- und Tafelwässer)
erneut ihre Marktbedeutung als mit weitem Abstand verbrauchsstärkste
Kategorie.
Zum Hintergrund:
Die Berechnung zum Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken
beruht auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, wobei dort
bislang Produktionsdaten bis einschließlich des 3. Quartals 2018
vorliegen. Für das 4. Quartal 2018 werden diese Daten durch eine
Hochrechnung der wafg ergänzt.
Die Daten zum Pro-Kopf-Verbrauch bei Mineral-, Heil- und
Quellwässern werden vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM)
erhoben und beziehen sich auf die Hochrechnung des VDM. Die vom
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie (VdF) für Fruchtsäfte und
-nektare erhobenen Daten liegen uns bislang noch nicht vor.
Die wafg begrüßt die Revision des Güterverzeichnisses des
Statistischen Bundesamtes zum 1. Januar 2019. Entsprechende
Konkretisierungen weisen zukünftig explizit darauf hin, dass für die
Erhebung bzw. Abgrenzung von Produktionsdaten für die unter der
Kategorisierung "light" gesondert erfassten (kalorienreduzierten)
Kategorien die Definitionen der Health Claims-Verordnung (EG) Nr.
1924/2006 maßgeblich sind.
Der endgültige Wert zum Pro-Kopf-Verbrauch wird von der wafg zudem
veröffentlicht, nachdem vollständige Daten zur Bevölkerungszahl, zu
den Produktionsdaten sowie zur Außenhandelsstatistik für das Jahr
2018 vorliegen bzw. sich hier neue offizielle Datengrundlagen
ergeben.
Ergänzendes Datenmaterial zur AfG-Marktentwicklung 2018 ist über
www.wafg.de/fileadmin/pdfs/Pro-Kopf-Verbrauch.pdf abrufbar. Eine
Grafik im Bildformat ist über mail@wafg.de erhältlich. Weitere
Informationen zur wafg sind abrufbar über www.wafg.de.
Pressekontakt:
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Franz Wacker, Referent Wirtschaft und Umwelt
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Datum: 08.02.2019 - 09:25 Uhr
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