MDR-Magazin "Umschau" zu neuem Beratungsangebot der VZ Sachsen zur Zinsberechnung von Prämiensparverträgen ab 15.2.2019
ID: 1697058
Prüfung - fast alle mit falschen Zinsberechnungen
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bislang 150
Prämiensparverträge mit variabler Verzinsung in Prüfung und fast alle
weisen falsche Zinsberechnungen aus. "Wir haben alle diese Fälle an
Kreditsachverständige weitergegeben und man kann sagen, dass im
Durchschnitt ein vierstelliger nachträglicher Zinsanspruch entstanden
ist und dass die Verbraucher diesen Betrag auch zurückfordern
können", erklärt Madlen Müller, Finanzberaterin der
Verbraucherzentrale Sachsen, gegenüber dem MDR-Magazin "Umschau". Die
VZ Sachsen startet heute ein umfassendes Beratungsangebot für Sparer
mit solchen langfristigen Sparverträgen: Für 85 Euro kann man seine
Unterlagen und Berechnungen dort prüfen lassen. Die
Verbraucherzentrale hatte im Zuge der vorzeitigen einseitigen
Kündigungen jener Verträge durch einige Sparkassen in Stichproben
auch gleich die Zinsberechnungen überprüft. Madlen Müller: "Generell
kann es sich um alle Banken und Kreditinstitute handeln, die
langfristige Sparverträge mit einer variablen Grundverzinsung
anbieten oder angeboten haben. Momentan liegt der Schwerpunkt aus
unserer Sicht aber bei den Sparkassen, genauer gesagt beim Produkt
'Prämiensparen flexibel', denn hier hatten die Verträge in aller
Regel eine variable Grundverzinsung und diese gilt es nachzuprüfen."
Betroffene Verbraucher erhalten nach der Prüfung ein Gutachten eines
Kreditsachverständigen. "Dieses Gutachten können die Sparer dann
direkt an ihre Sparkasse schicken. Darin ist detailliert
festgehalten, worauf sich dieser Zinsanspruch stützt. Und dann muss
die Reaktion der Sparkasse abgewartet werden," so Müller. Das
MDR-Magazin "Umschau" hatte bereits am 5. Februar 2019 über den Fall
eines Sparers aus Zwickau berichtet, bei dem rund 7.000 Euro
nachträglicher Zinsanspruch berechnet worden sind.
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Datum: 15.02.2019 - 10:27 Uhr
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