ZDF-Magazin "Frontal 21": Erfolgreiche Auskunftsklage des ZDF / Bundesverkehrsministerium muss Fragen zum Diesel-Skandal beantworten (FOTO)
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(ots) -
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in erster Instanz einem
presserechtlichen Eilantrag des ZDF auf Auskunftsrecht weitestgehend
stattgegeben. Danach muss das Bundesverkehrsministerium einen
umfangreichen Fragenkatalog beantworten, den ein Redakteur des
ZDF-Magazins "Frontal 21" in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal
gestellt hatte (Az. VG 27 L 370.18). Anlass war eine Recherche, ob
das Ministerium zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und
damit auf Milliardeneinnahmen für die Staatskasse verzichtet. Hierzu
wollte der "Frontal21"-Redakteur unter anderem wissen, ob und mit
welchem Ergebnis die Behörde Geldbußen gegenüber Autoherstellern
geprüft hat, die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge
verbaut haben. Das Ministerium ließ die Anfrage jedoch unbeantwortet.
Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das
Bundesverkehrsministerium hat Beschwerde eingelegt. Das Verfahren
liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sollte
das Urteil dort bestätigt werden, müsste das
Bundesverkehrsministerium auch die Frage beantworten, ob sich
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) tatsächlich Ende Mai
2018 gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG, Dieter Zetsche,
geäußert hatte, er könne allein der Daimler AG 3,75 Milliarden Euro
an Bußgeldern berechnen. Darüber hatte "Der Spiegel" berichtet. Das
Ministerium will sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht
zum Urteil äußern.
Bislang haben zwei Staatsanwaltschaften VW und Audi mit Bußgeldern
in Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro belangt. Das
Bundesverkehrsministerium hat keine Geldbußen verhängt.
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Datum: 15.02.2019 - 15:12 Uhr
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