Reiserücktrittsversicherung muss bei Durchfall zahlen
(LifePR) - Verhindert eine "Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung" den Reiseantritt, muss die Reiserücktrittsversicherung leisten. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 03.12.2018 entschieden. Dabei komme es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Reiseantritt unzumutbar erscheinen lasse (Az.: 8 U 165/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle
Urteil des OLG Celle.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.02.2019 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1698128
Anzahl Zeichen: 762
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
733 mal aufgerufen.
Rund drei Millionen Studierende schlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern ...
Ein zerrissenes Testament ist nicht gültig
Stimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch ...
+++ Aufs falsche Pferd gesetzt +++
Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin d ...