NOZ: AfD-Antrag: Flüchtlingsbürgen sollen für Kosten aufkommen
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aufkommen
Staat soll Bürgschaften vollstrecken - Bundesregierung: Fälle
werden einzeln geprüft
Osnabrück. Die AfD im Bundestag will verhindern, dass der Staat
die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt. Die
Fraktion hat einen Antrag unter dem Titel "Flüchtlingsbürgen zur
Kasse bitten, Erstattungsforderungen durchsetzen" in den Bundestag
eingebracht, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Der Antrag
soll voraussichtlich am Donnerstag beraten werden. Es geht um einen
zweistelligen Millionenbetrag, den die zuständigen Jobcenter
zurückforderten.
Mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien hatten 15 Bundesländer
eigene Aufnahmeprogramme gestartet, um Flüchtlinge sicher ins Land zu
holen. Voraussetzung war die Abgabe einer Bürgschaft durch in
Deutschland lebende Verwandte oder Dritte. Diese verpflichteten sich
damit, für Sozialleistungen geradezustehen. Offenbar wussten aber
viele Bürgen nicht, welche Kosten auf sie zukommen. Sie wurden teils
falsch beraten. Das haben zwischenzeitlich auch mehrere Gerichte
festgestellt. Die Jobcenter verschickten Bescheide in teils
fünfstelliger Höhe.
Ende Januar hatte sich die Bundesregierung mit Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen darauf geeinigt, die Bürgschaftskosten
zu übernehmen, allerdings nicht generell, sondern nach vorheriger
Prüfung des Einzelfalls. In den drei Bundesländern waren die meisten
Bescheide aufgelaufen. Das Innenministerium in Hannover nennt eine
Gesamtsumme von 15 Millionen Euro laut "NOZ". Bei den übrigen Ländern
wird der Bund nach jetzigem Stand die Gesamtkosten übernehmen.
Laut Bundesarbeitsministerium wird die Agentur für Arbeit eine
Weisung herausgeben, anhand derer Jobcenter entscheiden können,
welche Bescheide nicht eingetrieben werden müssen. Voraussetzung
dafür wären beispielsweise falsche Informationen durch die Behörden
oder eine ausgebliebene Überprüfung, ob Bürgen überhaupt über
ausreichend Geld verfügen.
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Datum: 21.02.2019 - 05:00 Uhr
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