Thermofenster: Droht Daimler eine Klagewelle?
Hunderttausende Rückrufe, Straf- sowie Bußgeldverfahren
und Schadensersatz-Klagen

(firmenpresse) - München, 20. Februar 2019. Der Dieselskandal erfasst die Daimler AG mit voller Wucht. Erst der vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Rückruf von mehreren hunderttausend Fahrzeugen, strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrug und unerlaubter Werbung. Dann Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart, wonach in verschiedenen Motoren von Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Und jetzt wurde durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet, damit geklärt wird, ob mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen unter Umständen gegen Aufsichtspflichten verstoßen wurde.
Bei Daimler geht es um so genannte „Thermofenster“. Das macht die verwendete Abschalteinrichtung durchaus brisant. Denn sie führt dazu, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ zurückgefahren wird. Dies wiederum hat zur Folge, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG wendet ein, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat diese Argumentation jedoch vor Kurzem überzeugend widerlegt – weil die Abschaltung der Abgasreinigung bereits bei jahresdurchschnittlichen Temperaturen im einstelligen Grad-Celsius-Bereich die Regel ist und damit nicht „notwendig“ sein kann. Auch gebe es mit Blick auf die Motoren anderer Hersteller technische Lösungen zur Einhaltung der Grenzwerte – ohne, dass die Abgasreinigung abgeschaltet werden muss. Auch das spricht gegen die Notwendigkeit der Abschaltung zum Schutz der Motoren.
„Die Daimler AG verbaute die Motoren nicht nur in Modelle des Vito, der V-Klasse, der C- und der E-Klasse, sondern auch in viele andere. Da rollt sprichwörtlich eine Klagewelle.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB. Denn nach der oben erwähnten, noch nicht rechtskräftigen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart haben Käufer der betroffenen Diesel unabhängig von Rückrufen, die das Kraftfahrtbundesamt anordnet, Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG.
CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits hunderte Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 21.02.2019 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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