BGH: Abschalteinrichtung ist Sachmangel! ESK: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

BGH: Abschalteinrichtung ist Sachmangel! ESK: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

ID: 1698932

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!



(firmenpresse) - Jetzt hat der Bundesgerichtshof hat in einer Pressemitteilung vom 22.2.2019 Nr. 022/2019 auf einen demnächst veröffentlichten Beschluss des VIII. Senats vom 8.1.2019, VIII ZR 225/17, hingewiesen, wonach bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung, die Nutzung im Straßenverkehr, fehlen dürfte.

Das dürfte eine wichtige, wenn auch nicht überraschende Weichenstellung sein für die noch nicht zugunsten von Diesel - Käufern entschiedenen Gewährleistungsfälle.

Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Diese berechtigten Ansprüche setzt der von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer Erfolgsprovision von 15%.

Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.



Betroffene, die ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können sich per E-Mail, Fax, Post oder Telefon kostenlos anmelden.

Link zum Anmeldformular. https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829






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Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 22.02.2019 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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