ARD-Dopingredaktion zum Fall Semenya: IAAF-Daten belegen mehrereähnliche Fälle und Datenschutzverfehlungen
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Nach Recherchen der ARD-Dopingredaktion hat der
Leichtathletik-Weltverband IAAF ermöglicht, die Rechte der
südafrikanischen Mittelstreckenläuferin Caster Semenya und
zahlreicher weiterer Athletinnen, darunter eine Deutsche, zu
verletzen: Auch zur wissenschaftlichen Absicherung einer neuen Regel
zum Startrecht hyperandrogener Athletinnen von der IAAF erhobene
medizinische Daten wurden öffentlich zugänglich gemacht.
Sportlerinnen mit abweichender Geschlechtsentwicklung droht damit,
dass intime Details von ihnen, die sich in Studien und Gutachten
befinden, publik werden.
Stefan Brink, einer der führenden deutschen Datenschutzexperten,
sieht darin einen schwerwiegenden Bruch der Datenschutzregeln. "Da
ist ganz offensichtlich unvorsichtig, nachlässig, in empörender Weise
gleichgültig mit den Daten von Sportlern umgegangen worden", sagt der
Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg gegenüber der
ARD-Dopingredaktion. Brink warnt vor den Folgen. "In bestimmten
Ländern dieser Welt ist es so, dass bestimmte Krankheiten oder
bestimmte Verhaltensweisen, sexuelle Orientierung oder Unklarheiten
bei der Zuordnung zu einem Geschlecht, ein echtes Problem darstellen,
dass dort Verfolgungen stattfinden können auf der Basis, sei es von
privaten Vereinigungen, sei es auch von staatlichen Stellen und damit
sind solche Veröffentlichungen, die gemacht werden, natürlich umso
gravierender", erklärt der Datenschützer.
Die Vorgänge wirken besonders skandalös, da der Weltverband gelobt
hatte, aus seinen Fehlern im Umgang mit Semenya gelernt und die
nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben. 2009, als Semenya als
18-Jährige in Berlin erstmals bei einer Weltmeisterschaft startete,
hatten Leichtathletik-Funktionäre dafür gesorgt, dass durch
Indiskretionen ein Geschlechtstest der Südafrikanerin öffentlich
wurde. "Wir haben völlig andere Durchführungsbestimmungen, als es
2009 gab, und zwar genau so, wie es sein sollte", hatte der Präsident
der IAAF, Sebastian Coe, noch kürzlich gegenüber der
ARD-Dopingredaktion gesagt, "die medizinische Vertraulichkeit muss
geschützt werden. Es ist ein absolutes Muss in allem, was wir tun."
Demgegenüber erklärt der Weltverband IAAF, die veröffentlichten Daten
seien so anonymisiert worden, dass keine individuellen Athletendaten
identifiziert werden könnten. Dass bei der allgemeinen Suche nach
einer abweichenden Geschlechtsentwicklung auf der IAAF-Website auch
ein Athletenprofil angezeigt werde, liege an der Generierung der
Ergebnisse durch die Suchmaschine bing. Insofern Daten in Dokumenten
aus Disziplinarverfahren enthalten seien, erklärt die Athletics
Integrity Unit (AIU), die Betroffenen hätten keine Einwände gegen die
Publikation in dieser Form gehabt.
Recherchen der ARD-Dopingredaktion haben zudem ergeben, dass von neun
Athletinnen mit abweichender Geschlechtsentwicklung, deren
Dokumentation die ARD-Dopingredaktion kennt, fünf nahezu identische
hyperandrogene Faktoren aufweisen wie Semenya. Bisher sind die
weiteren Fälle allerdings öffentlich noch kein Thema gewesen.
Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya hatte
vergangene Woche vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) um
die Fortsetzung ihrer Karriere gekämpft. Der Internationale
Leichtathletikverband IAAF will sie als hyperandrogene Athletin mit
XY-Geschlechtschromosomen, innenliegenden Hoden und erhöhten
Testosteronwerten zu medizinischen Behandlungen zwingen oder sie
künftig nur noch bei den Männern starten lassen. Binnen eines Monats
will der CAS über Semenyas Klage gegen diese neue Regel entscheiden.
Die Sportschau im Ersten berichtet am 24.02.2019 ab 18.00 Uhr über
die Recherchen der ARD-Dopingredaktion.
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