NOZ: Rechnungshof: Empfänger von Agrarsubventionen versteuern Gelder nicht ordentlich
ID: 1699466
versteuern Gelder nicht ordentlich
Finanzämtern sind viele der Betriebe nicht bekannt - Grüne fordern
Konsequenzen
Osnabrück. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass für
Agrarsubventionen vielfach nicht ordnungsgemäß Steuern bezahlt
werden. Die Grünen forderten Konsequenzen, berichtet die "Neue
Osnabrücker Zeitung". Fraktionsvize Oliver Krischer erklärte, im
Zweifelsfall müssten die Zuwendungen ausgesetzt werden. Das
Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass man das Problem mit den
Landesbehörden erörtere.
In seinem Jahresbericht 2018 hatte der Bundesrechnungshof moniert,
dass zehn Prozent der Empfänger von Agrarsubventionen den
Finanzbehörden überhaupt nicht bekannt seien. Darüber hinaus würden
nach Erhebungen der Landesrechnungshöfe weitere bis zu zehn Prozent
die Subventionszahlungen in den Steuererklärungen verschweigen. Nach
Feststellung der Rechnungshofprüfer liegt das Problem in einem
unzureichenden Informationsaustausch von Landwirtschafts- und
Finanzbehörden begründet. Dieser müsse automatisiert werden. Eine
"ordnungsgemäße steuerliche Erfassung von Agrarsubventionen" sei
deswegen derzeit nicht gewährleistet.
Grünen-Politiker Krischer forderte in der "NOZ": "Jetzt muss
umgehend geprüft werden, ob das ausländische Boden-Spekulanten sind,
die ihre erhaltenen Agrarsubventionen nicht versteuern." Er gehe
davon aus, dass die Finanzämter nach dem Hinweis des
Bundesrechnungshofes nun überprüfen, wo unbekannte oder säumige
Subventionsempfänger sitzen. Falls das nicht möglich sei, "muss die
Überweisung der Agrarsubventionen umgehend eingestellt werden", so
Krischer. Das Bundesfinanzministerium machte auf Anfrage der Zeitung
keine Angaben dazu, ab wann mit einer Lösung des Problems zu rechnen
sei.
Der Bauernverband konnte die Kritik des Bundesrechnungshofes nicht
nachvollziehen. Vize-Generalsekretär Udo Hemmerling sagte der "NOZ":
"Für landwirtschaftliche Betriebe bestehen nach unserer Einschätzung
grundsätzlich keine Schlupflöcher." Diesen Betrieben sei auch
vollkommen klar, "dass EU-Agrarzahlungen steuerlich als Einnahmen
gelten". Wie das bei anderen Subventionsempfängern wie beispielsweise
Hobby-Pferdehaltern oder Naturschutzverbänden aussieht, entziehe sich
aber der Kenntnis des Verbandes, so Hemmerling. Das
Bundesfinanzministerium sieht indes auf Anfrage der "NOZ" keinen
Anlass, die Feststellungen des Rechnungshofes in Frage zu stellen.
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Datum: 26.02.2019 - 01:00 Uhr
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