Täuschend echt: Waffenimitate für Jecken tabu
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Kostümen gehört eine Waffe als Dekoration. Doch Jecken, Narren und
Co. sollten bei der Wahl der Ausrüstung aufpassen, warnt das
Infocenter der R+V Versicherung. Wenn Pistole oder Schwert einer
echten Waffe täuschend ähneln, müssen diese zu Hause bleiben.
Per Gesetz verboten "Das Waffengesetz verbietet sogenannte
Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit - und das auch in der fünften
Jahreszeit", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.
Gleiches gilt für Hieb- oder Stoßwaffen, die ohne viel Kraftaufwand
Verletzungen verursachen können. "Wer mit einer derartigen
Waffenattrappe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld." Auch die Polizei
ist nach den Erfahrungen mit Terroranschlägen und Amokläufen in ganz
Europa sensibilisiert. Wer bei Großveranstaltungen wie dem Karneval
mit einer echt aussehenden Waffe hantiert, riskiert, "entwaffnet" zu
werden.
Ausnahme bei Brauchtumspflege
In den eigenen vier Wänden oder auf dem umzäunten Privatgelände
ist eine Anscheinswaffe hingegen erlaubt. "Hier geht der Gesetzgeber
nicht von einer Gefahr für Dritte aus", erklärt Rempel. Für
Karnevalsveranstaltungen oder Schützenfeste gibt es
Ausnahmeregelungen, wenn um Brauchtumspflege geht. Das Tragen von
(Schein-)Gewehren oder Degen während des Festumzugs ist demnach
gegebenenfalls erlaubt, jedoch mit Auflagen verbunden, betont der
Experte: "Diese Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis zur
Veranstaltung transportiert werden und zudem eindeutig der
kulturhistorischen Brauchtumspflege dienen."
Wer auf eine Kostümierung mit Pistole und Schwert nicht verzichten
möchte, findet ausreichend spielzeugähnliche Waffen. Diese sind meist
aus Kunststoff hergestellt und auf den ersten Blick als Spielzeug zu
erkennen - Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
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Datum: 26.02.2019 - 15:35 Uhr
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