Hauptzollämter ziehen Konsequenzen: Modifikation bei Einordnung als Unternehmen des produzierenden

Hauptzollämter ziehen Konsequenzen: Modifikation bei Einordnung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes

ID: 1700044

Hauptzollämter fordern Unternehmen auf, eine Erklärung hinsichtlich fremdausgeführter Tätigkeiten in ihrem Produktionsablauf abzugeben, als Konsequenzen aus einer Neuregelung in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung.



NewsNews

(firmenpresse) - Flächendeckend erhalten aktuell Unternehmen des produzierenden Gewerbes Post von ihren Hauptzollämtern, in der diese auf die neue Zuordnungsregelung des § 15 Abs. 8a Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) hinweisen. Mit Wirkung von 1. Januar 2018 wurde diese Regelung in die StromStV aufgenommen.

Diese Zuordnungsregelung (des § 15 Abs. 8a Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)) besagt, dass Unternehmen, die andere Unternehmen zur Verarbeitung ihrer Stoffe beauftragen, nicht mehr als Unternehmen des produzierenden Gewerbes angesehen werden.
Daraus folgt, dass diese Unternehmen nicht mehr nach §§ 9b oder 10 StromStG entlastungsberechtigt wären.

Zu Abschnitt D Absatz 3 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) war es ursprünglich nach den Erläuterungen für den Status als Unternehmen des produzierenden Gewerbes akzidentiell, ob die produzierten Waren selbst verarbeitet oder andere mit der Verarbeitung beauftragt worden sind.










Beweggrund dieser Verschärfung ist, dass „tatsächlich nicht selbst produzierende Unternehmen“ nicht mehr stromsteuerrechtlich begünstigt werden sollen. Nach Argumentation des Referentenentwurfs führe die alte Rechtslage zu dem Missstand, dass Unternehmen, die verarbeitende Tätigkeiten auslagern und dabei Eigentümer des Input-Materials bleiben, weiterhin als Unternehmen des produzierenden Gewerbes angesehen wurden.

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der sog. Converter-Regel des § 15 Abs. 8 StromStV steht diese Anordnung, nach der Unternehmen ohne eigene Warenproduktion, die aber die gewerblichen Schutzrechte an den Produkten besitzen, auch nicht als produzierendes Gewerbe klassifiziert werden.

Es ist somit Ratsam, da viele Unternehmen von dieser weitergehenden Änderung betroffen sein werden, frühzeitig eine genaue Prüfung ihrer Unternehmensstrukturen vorzunehmen, um zu bewerten, ob man weiter als Unternehmen des produzierenden Gewerbes gilt.



Viele Grüße.

Ihr EnPQM Team.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die EnPQM GmbH ist die führende unabhängige Unternehmensberatung bei der Einführung von Managementsystemen sowie im Projekt- und Energiemanagement in Europa. Durch unsere Fachexperten sind wir in der Lage in jedem Bereich individuell auf den einzelnen Kunden abgestimmte, ganzheitliche und maßgeschneiderte Gesamtkonzepte zu entwickeln.
Zu unseren Kunden gehören klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), als auch namenhafte Konzerne aus vielen Bereichen der Wirtschaft sowie öffentliche und private Institutionen weltweit.



Leseranfragen:

EnPQM GmbH
Technische Unternehmensberatung für betriebliches Management

Emil-Figge-Straße 43
44227 Dortmund
Deutschland

Telefon: +49 231 13014824 Homepage: www.enpqm.de
Telefax: +49 231 18751045 E-Mail: info(at)enpqm.de



PresseKontakt / Agentur:

EnPQM GmbH
Technische Unternehmensberatung für betriebliches Management

Emil-Figge-Straße 43
44227 Dortmund
Deutschland

Telefon: +49 231 13014824 Homepage: www.enpqm.de
Telefax: +49 231 18751045 E-Mail: info(at)enpqm.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Robuste Mobile Computer mit Android für die Produktion Kleine Teile - große Wirkung
Bereitgestellt von Benutzer: EnPQM
Datum: 27.02.2019 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1700044
Anzahl Zeichen: 2373

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bastian Rüther
Stadt:

Dortmund



Kategorie:

Industrie


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.02.2019

Diese Pressemitteilung wurde bisher 412 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hauptzollämter ziehen Konsequenzen: Modifikation bei Einordnung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

EnPQM GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ISO 50001:2018 vs. Energieaudit 2019 ...

Sehr geehrte Kunden, Die Anforderungen an die Energieaudits (Planung, Inhalt, Vorgehensweise) wurden als Reaktion auf die oftmals fehlerhaften, unvollständigen und unprofessionellen Auditberichte maßgeblich verschärft. Unter anderem gab ...

Alle Meldungen von EnPQM GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z