Der will doch nur spielen...
(LifePR) - Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Passanten grundsätzlich immer wehren dürfen, wenn sich ein unangeleinter Hund nähert. In einem konkreten Fall griff ein Jogger, der mit seiner Hündin im Wald laufen war, zu einem Ast, um einen heranstürmenden Hund abzuwehren. Zuvor forderte er die Besitzer auf, ihren Hund zurückzurufen, doch der Vierbeiner hörte nicht. Beim Abwehrversuch rutschte der Sportler aus und riss sich eine Sehne im Knie. Daraufhin verlangte er Schadenersatz von den Hundebesitzern. Die weigerten sich jedoch. Ihrer Ansicht nach sei der Abwehrversuch unnötig gewesen, da ihr Hund lediglich mit der Hündin des Joggers spielen wollte. Am Ende mussten die Hundehalter dennoch haften. Indem sie ihren Hund im Wald außerhalb der eigenen Sichtweite laufen ließen und damit nicht mehr jederzeit anleinen konnten, als sich der Jogger näherte, hatten sie gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 1 U 599/18).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.03.2019 - 08:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1701674
Anzahl Zeichen: 1271
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
258 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...