Glücksspielstaatsvertrag - 2021 geht es auch um die Zukunft von LOTTO
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einen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, hauptsächlich
betrifft dieser ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettanbieter,
gültig zunächst bis Juni 2021. "Das ist ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes (DLV). "Die Bundesländer müssen jetzt die nächsten
Monate intensiv nutzen, um mit Beteiligung der Branchenverbände eine
grundlegende, kohärente Reform der deutschen Glücksspielregulierung
auf den Weg zu bringen, die auch die Lotterien einschließt. Wir
stehen für konstruktive Gespräche bereit."
Die Umsätze der klassischen Lotterie "Lotto 6aus49" sind in den
vergangenen zehn Jahren um ein Drittel eingebrochen, während
Lotterien im Rest von Europa um ein Viertel gewachsen sind. Die
Talfahrt des klassischen Lottospiels begann im Jahr 2008 mit
Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Infolge der
Begründung der staatlichen Monopole mit Suchtgefahren, die bei
Lotterien nachweislich irrelevant ist, mussten Werbung und Vertrieb
von Lotto sowie Klassen- und Soziallotterien stark eingeschränkt
werden. Der Lotterievertrieb durch private Lotterievermittler, die
zuvor bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze generiert hatten, wurde
faktisch verboten. Im europäischen Vergleich sind den Bundesländern
dadurch seit Einführung des GlüStV allein im Bereich der Lotterien
rund 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen entgangen.
"Die Begründung des Lotterieveranstaltungsmonopols mit
Suchtgefahren ist weder geeignet noch notwendig", so Faber. Der DLV
appelliert an die Bundesländer, eine umfassende Reform der
Regulierung aller Glücksspielbereiche auf den Weg zu bringen, unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken. "Eine risikoadäquate
Lockerung von Produkt-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für
Lotterien ist unumgänglich, um das Gemeinwohl nachhaltig zu sichern."
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband e.V., Rüdiger Keuchel, Tel. 040 8900396,
rkeuchel@deutscherlottoverband.de
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Datum: 22.03.2019 - 10:23 Uhr
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