NOZ: Renten für verletzte SS-Soldaten: Zentralrat der Juden fordert Überprüfung
ID: 1707627
Juden fordert Überprüfung
Präsident Schuster spricht von "unerträglichem Zustand" -
Kollaborateure an Kriegsverbrechen beteiligt?
Osnabrück. Der Zentralrat der Juden hat die Überprüfung
monatlicher Rentenzahlungen an verwundete ehemalige SS-Soldaten im
Ausland gefordert. Präsident Josef Schuster teilte der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" mit: "Wir sind es den Opfern schuldig, dass die
Behörden die kleine noch verbliebene Zahl von Rentenempfängern mit
Nachdruck überprüfen und Konsequenzen ziehen. Der Staat muss hier
seiner Verantwortung nachkommen." Das möglicherweise ehemalige
NS-Täter und SS-Angehörige bis heute Rente bekämen, sei ein
"unerträglicher Zustand", so Schuster. Der niederländische
Europaabgeordnete Paul Tang teilte dem Blatt mit, er habe einen Brief
an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geschrieben. Laut Tang
soll die Kommission zum einen prüfen, ob die Zahlungen überhaupt
rechtens sind. Und zum anderen hält er es für notwendig, dass
sichergestellt wird, dass die Renten-Empfänger keine Verbrechen
während des Krieges begangen haben.
Die Ansprüche ergeben sich aus dem Bundesversorgungsgesetz. Laut
Bundesregierung gibt es weltweit noch etwas mehr als 2000 Empfänger.
Darunter befinden sich auch Kollaborateure aus besetzten Ländern, die
sich im Krieg der Waffen-SS angeschlossen hatten und im Einsatz
verletzt wurden. Wie das Blatt berichtet, haben die Empfänger nicht
nur Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen. Auch Kuren werden von
der Bundesrepublik bezahlt. Der für Zahlungen in Benelux-Länder
zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) teilte der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" mit, dass in Belgien noch ein früheres
SS-Mitglied mit belgischer Staatsbürgerschaft monatliche Zahlungen
erhält. Unter den Empfängern in den Niederlanden sollen sich laut LVR
neben ausgewanderten Deutschen auch fünf Niederländer und ein Lette
befinden, die für die Waffen-SS gekämpft haben. Im Schnitt erhalten
die Männer 330 Euro im Monat.
Seit einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes können Ansprüche
versagt werden, wenn die sogenannten Beschädigten im Krieg gegen
"Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" verstoßen
haben. Laut NOZ wird das derzeit bei vier ehemaligen SS-Angehörigen
in den Niederlanden durch die deutschen Behörden überprüft. Die
Mitgliedschaft in der Organisation selbst ist kein Versagensgrund.
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Datum: 25.03.2019 - 01:00 Uhr
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