CLLB Rechtsanwälte erstreiten vor dem AG Köln für eine privat Krankenversicherte Kostenersatz fü

CLLB Rechtsanwälte erstreiten vor dem AG Köln für eine privat Krankenversicherte Kostenersatz für eine Augen-OP (refraktiver Linsentausch)

ID: 1707933
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(firmenpresse) - Berlin und München, den 25.03.2019 – Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Klageverfahren hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 13.03.2019 einer privat Krankenversicherten einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihre private Krankenversicherung (PKV) zugesprochen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Kostenerstattung für einen refraktiven Linsentausch unter Implantation von Multifokallinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem vom AG Köln zu entscheidenden Fall hatte die PKV eine Kostenerstattung für den refraktiven Linsentausch unter Verweis auf eine angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit abgelehnt. Die privat versicherte Versicherungsnehmerin wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und verklagte ihre PKV auf Erstattung der bereits verauslagten Kosten.

Das AG Köln kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass der refraktive Linsentausch speziell unter Verwendung von Multifokallinsen medizinisch notwendig war.

Manon Linz, Rechtsanwältin bei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat, erklärt: „Das Amtsgericht Köln folgt mit seinem Urteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen muss, seine Fehlsichtigkeit könnte mittels Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen, kompensiert werden. Das ist für privat versicherte Versicherungsnehmer sehr erfreulich. Auch finanzielle Aspekte sollen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit keine Rolle spielen.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für privat Krankenversicherte durchaus, von einer auf den Bereich der Augenheilkunde spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, ob ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der PKV geltend gemacht werden kann. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.: +49- 030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 25.03.2019 - 16:22 Uhr
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Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:

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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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